Wer darf abstimmen und wählen?

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INSOS hat eine Checkliste und Empfehlungen für die Förderung der politischen Teilhabe, der Meinungsbildung und Unterstützung von Menschen mit einer Behinderung bei der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts erarbeitet. Diese Erläuterungen dienen auch dem Umfeld von Personen mit Behinderung, etwa im kommenden Herbst, wenn die Wahlunterlagen für den National- und Ständerat eintreffen.

Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, dürfen weder abstimmen noch wählen und erhalten auch keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Doch was ist mit all den Personen, die die Unterlagen erhalten und ihre politischen Rechte ausüben wollen? Und was, wenn sich jemand nicht für Politik interessiert? Darf das Couvert da einfach ins Altpapier wandern? Diese und weitere Fragen beantwortet die Checkliste und zeigt auch auf, wie Personen mit einer Behinderung bei der Ausübung ihrer politischen Rechte unterstützt werden dürfen.

Die Erläuterungen dienen auch dem Umfeld von Personen mit Behinderung. © Cyril Zingaro/ insieme Schweiz

Wahlanleitung in Leichter Sprache von insieme

Dazu gehören auch Wahl- und Abstimmungsinformationen in Leichter Sprache. An einer Wahlanleitung in Leichter Sprache zu den Wahlen von National- und Ständerat im kommenden Oktober arbeitet insieme Schweiz in Zusammenarbeit mit Capito Zürich und der Bundeskanzlei. Diese wird Anfang September an alle Mitglieder von insieme und via INSOS an die Institutionen für Menschen mit einer Behinderung verschickt.