Kantonale Behindertenkonzepte

Gepostet am

Auf Empfehlung der eidgenössischen Verwaltungskommission für die Genehmigung der kantonalen Behindertenkonzepte (IFEG-Kommission) hat der Bundesrat die Konzepte zur Förderung der Eingliederung invalider Personen folgender Kantone genehmigt:
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zug.

Zur Erinnerung: Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zog sich die Invalidenversicherung (IV) vollständig aus der Planung, Steuerung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zurück. Per 1. Januar 2008 mussten die Kantone während einer Übergangsphase von mindestens drei Jahren die bisherigen Leistungen der IV übernehmen, bis sie über ein eigenes, vom Bundesrat genehmigtes Behindertenkonzept verfügen.

Mit der Genehmigung ihrer Konzepte schliessen die oben aufgeführten Kantone die dreijährige NFA-Übergangsphase zum frühesten möglichen Zeitpunkt ab und sind ab 1. Januar 2011 eigenständig in der Planung, Steuerung und Finanzierung der Angebote für Menschen mit Behinderung.

Übersicht über die genehmigten Konzepte