Assistenzbeitrag: Zugang für alle

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Die nationalrätliche Sozialkommission (SGK) hat das erste Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision angenommen. Sie ist beim Assistenzbeitrag in zahlreichen Punkten dem Ständerat gefolgt, der das Geschäft im Juni verabschiedet hatte.
insieme begrüsst den Vorschlag der SGK, wonach die Hilflosenentschädigung von HeimbewohnerInnen nicht zur Finanzierung des Assistenzbeitrags verwendet werden soll und setzt sich weiterhin mit allen Mitteln dafür ein, dass der Assistenzbeitrag auch Menschen mit geistiger Behinderung offen steht.

Ursprünglich hatte der Bundesrat im Rahmen der 6. IV-Revision vorgeschlagen, handlungsunfähige Personen und damit Menschen mit geistiger Behinderung vom Assistenzbeitrag ganz auszuschliessen. Der Ständerat wiederum hatte sich im Sommer 2010 gegen diese diskriminierende Vorgabe ausgesprochen und beschlossen, das Erfordernis der Handlungsfähigkeit zu streichen. Demnach sollen auch Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Vormund oder Beistand haben, grundsätzlich einen Assistenzbeitrag beantragen können. Allerdings wollte es der Ständerat dem Bundesrat überlassen, ob er für diese Personen noch zusätzliche Anforderungen stellt. Überdies hielt der Ständerat an der Einschränkung auf das Arbeitgebermodell fest, was für Menschen mit geistiger Behinderung eine Benachteiligung darstellt.

Anrecht auf Assistenz für alle

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats ist Anfang November dem Ständerat in den meisten Punkten gefolgt. insieme begrüsst es, dass die SGK zur Finanzierung des Assistenzbeitrags nicht die Hilflosenentschädigung von Heimbewohner verwenden will.
Wenig gefallen findet insieme jedoch am Passus, wonach der Bundesrat den Kreis der Bezugsberechtigten weiter einschränken kann, wie dies bereits der Ständerat vorgeschlagen hat.
Für insieme ist klar: Menschen mit geistiger Behinderung darf der Assistenzbeitrag, der ein selbstbestimmtes Leben ausserhalb eines Heimes erst möglich macht, nicht vorenthalten werden. Es ist nicht akzeptabel, dass eine Personengruppe aus Kostengründen von diesem Modell ausgeschlossen wird. insieme hofft auf ein klares Votum für einen Assistenzbeitrag für alle im Parlament, das in der nächsten Session das Geschäft beraten wird.

Arbeitgeber mehr in der Pflicht nehmen

Die nationalrätliche Sozialkommission hat sich überdies dafür ausgesprochen, im Rahmen der 6. IV-Revision die Wiedereingliederung voranzutreiben. Hierfür will sie private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichten, mindestens ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte zu reservieren. Ansonsten wird ihnen eine Zahlung im Umfang einer jährlichen IV-Minimalrente auferlegt.