Neues Gesetz für eine familienergänzende Betreuung

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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) gibt ein neues Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Vernehmlassung. Damit soll auch die Chancengerechtigkeit für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter und ihre Familien verbessert werden.

Im Gesetzesentwurf der nationalrätlichen Bildungskommission WBK-N sind explizit auch Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Familien erwähnt, denn insbesondere für diese Kinder ist das heutige Angebot an familienergänzender Betreuung nicht ausreichend. Laut einer Studie von Procap würden heute schätzungsweise 3000 Kinder einen Platz in Anspruch nehmen, wenn ihnen ein solcher zur Verfügung stehen würde, davon 2250 mit leichten und 750 mit schweren Behinderungen.

Kinder mit und ohne Beeinträchtigung in einer Spielgruppe.

Das neue Gesetz will eine auch auf die Bedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen angepasste familienergänzende Betreuung ermöglichen. © Danielle Liniger

Heute beteiligt sich eine deutliche Mehrheit der Gemeinden nicht an den Mehrkosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen. Zudem sind bei Fachfrauen und Fachmännern Betreuung unter anderem Kompetenzlücken in der Inklusion (Fachwissen zum Umgang mit Diversität etwa) vorhanden.

Ziele des neuen Gesetzes

Mit dem Gesetzesentwurf der WBK-N sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • ausreichend familienergänzende Betreuungsplätze in allen Teilen der Schweiz
  • die Vergünstigung der Elternbeiträge sicherstellen und Betreuungsplätze für alle Familien bezahlbar machen
  • eine qualitative, auf die verschiedenen Bedürfnisse – auch auf die Bedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen – angepasste familienergänzende Betreuung ermöglichen
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit fördern

insieme engagiert für Inklusion von klein auf

Die Vernehmlassung für das von der WBK-N vorgeschlagene Gesetzt ist eröffnet. insieme Schweiz wird im Interesse der Kinder mit Beeinträchtigungen und ihren Familien eine Stellungnahme einreichen und sich weiterhin dafür engagieren, dass Kinder von klein auf inmitten der Gesellschaft leben können – und ihre Familien die nötige Unterstützung erhalten.

 

Zur Parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Procap-Bericht «Familienergänzende Betreuung für Kinder mit Behinderungen»