Kritik an Umsetzung der UN-BRK

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Während die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention erst letztes Jahr ratifiziert hat, kann Deutschland bereits auf sechs Jahre Erfahrung mit der Umsetzung blicken. Das Fazit fällt ernüchternd aus.

Der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat Mitte April in Genf geprüft, ob Deutschland die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention korrekt umgesetzt hat und welche Fortschritte bei der Umsetzung erreicht wurden.

Positiv bewertet wurden einzig der Nationale Aktionsplan der Regierung und die Anerkennung der Gebärdensprache.

Mängel bei Integration

Kritisiert wurden insbesondere Mängel bei der schulischen Integration. Der Fachausschuss empfiehlt Deutschland dringend, ein inklusives Bildungssystem einzuführen. Dazu zählt der Abbau von Förderschulen, um mehr Kindern mit Behinderungen den Weg in die Regelschulen frei zu machen und auf diese Weise Inklusion zu ermöglichen.

Auch im Berufsleben wird die unzureichende Integration bemängelt. Die Rolle der Behindertenwerkstätten sollte überprüft werden. Diese sollten Strategien entwickeln, mit denen es mehr behinderten Menschen möglich werden soll, den Weg aus dem geschützten Rahmen in den ersten Arbeitsmarkt zu gehen.

Wahlrecht und Information

Handlungsbedarf wird weiter beim Wahlrecht festgestellt. Noch immer dürfen nicht alle Menschen mit Behinderung in Deutschland wählen. Dies soll geändert werden. Auch behinderte Menschen sollen vollen Zugang zu den Wahlurnen erhalten.

Und schliesslich müsse der Zugang zu Information verbessert werden, fordert der Bericht. Die Angebote an barrierefreien Medien sollen ausgebaut werden.

In der Schweiz ist die Behindertenrechtskonvention der UNO am 14. Mai 2014 in Kraft getreten. Eine nationale Gleichstellungspolitik läuft erst an.

Behindertenrechtskonvention