PID: Jede Stimme zählt

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Die erste Trendumfrage zur anstehenden Volksabstimmung über die Präimplantationsdiagnostik zeigt einen leichten Vorsprung der PID-Gegner. insieme sieht sich in ihrer Haltung bestärkt. Jetzt zählt jede Stimme: NEIN am 14. Juni.

Die ersten Trendumfragen zur anstehenden Volksabstimmung Mitte Juni liegen vor. Die Zahlen zur PID-Abstimmung zeigen ein Kopf-an-Kopf Rennen. Die PID-kritischen Kreise halten zurzeit eine knappe Mehrheit. 44 Prozent der Befragten haben sich in den Meinungsumfragen gegen die PID geäussert, die Befürworter liegen bei 40 Prozent. Etwa 16 Prozent der Befragten sind folglich noch unentschlossen. Diese gilt es für das Thema zu sensibilisieren.

Jetzt zählt Ihre Stimme

Am 14. Juni 2015 wird das Volk über die Einführung der Präimplantationsdiagnostik PID in der Schweiz abstimmen. Helfen Sie mit, die Bedenken von insieme gegenüber der grossflächigen PID-Anwendung zu verbreiten. Versenden Sie unsere E-Karte zur Abstimmung an Ihre Verwandten und Bekannten.

Regelung geht zu weit

Die PID, über die am 14. Juni abgestimmt wird, soll nicht nur Paaren offen stehen, die mit einer schweren Erbkrankheit vorbelastet sind, sondern allen, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Eine zu weitreichende Zulassung, wie insieme findet. Als Konsequenz befürchtet insieme die systematische Selektion von chromosomalen Besonderheiten im Reagenzglas, wie der Trisomie 21. Auch wird der Druck auf alle Eltern weiter zunehmen, alles technisch Machbare zu unternehmen, um ein Kind mit Behinderung zu verhindern.

insieme steht dafür ein, dass Glück nicht von einem zusätzlichen Chromosom abhängt und dass sich Eltern auch in Zukunft frei von Zwängen, der gesellschaftlichen Solidarität gewiss, für Ihr Kind mit Behinderung entscheiden können.

Nein zugunsten der Vielfalt

insieme stellt sich nicht gegen die Zulassung der PID nur zur Erkennung schwerer Erbkrankheiten. Diese Paare kennen die Auswirkungen der Krankheit aus der Familie. Dem Entscheid zur PID geht eine intensive Auseinandersetzung voraus. Jedoch braucht es in der Bundesverfassung klare Schranken, um die systematische Selektion im Reagenzglas anhand vorgefasster Werturteile zu verhindern.