PID: Weitere Lockerungen

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Die Zulassung der Untersuchung eines Embryos bei einer In-vitro-Fertilisation – kurz Präimplantationsdiagnostik (PID) – wird von einer Mehrheit von Parteien, Verbänden und Kantonen begrüsst. Dies geht aus den Vernehmlassungsergebnissen zum Fortpflanzungsmedizingesetz hervor. Die grosse Mehrheit der PID-Befürworter lehnt den Entwurf des Bundesrates im Gegensatz zu insieme jedoch als zu restriktiv ab, wie aus der Mitteilung des Eidg. Departement des Innern hervorgeht.

Der Bundesrat hat aufgrund dieser Rückmeldungen den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetztes überarbeitet und diese Woche präsentiert: Die neue Version sieht punktuelle Lockerungen vor: So fällt bei der PID die sogenannte Dreier-Regel, also der Grundsatz, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Die Hürde für erblich belastete Eltern, zu einem gesunden Embryo zu gelangen, hat sich laut Bundesrat mit dieser Auflage als zu hoch erwiesen. Aufgehoben hat der Bundesrat auch das Verbot, Embryonen nach der In-vitro-Fertilisation aufzubewahren. Derzeit müssen alle erzeugten Embryos direkt in die Gebärmutter eingepflanzt werden, womit das Risiko für Mehrlingsschwangerschaften steigt. Die Anpassung erfolge zum Schutz der betroffenen Frauen und entspreche der internationalen Praxis, so die bundesrätliche Argumentation.

Hingegen hält die neue Vorlage an der Einschränkung fest, dass die PID nur bei Paaren mit schweren Erbkrankheiten angewendet werden darf. Diese Restriktion des Anwendungsbereichs hält insieme für zwingend. Alle anderen Anwendungen wie etwa Tests für die Geschlechtswahl bleiben weiterhin verboten.

Bedenkliche Entwicklungen
insieme hat mehrmals grosse Bedenken gegenüber der Präimplantationsdiagnosik geäussert, insbesondere weil diese Methode keine Therapiemöglichkeiten anbietet und in jedem Fall eine Selektion bedeutet. Auch die Gefahr, dass sich der Anwendungsbereich im Laufe der Zeit ausweiten wird, ist erheblich. Aus Sicht von insieme ist es ethisch problematisch, wenn ein Embryo einzig mit der Absicht untersucht wird, die Geburt eines kranken und behinderten Kindes zu verhindern; Damit wird das Existenzrecht eines Menschen mit einer vorgeburtlich diagnostizierten Behinderung von Vornherein in Frage gestellt. Die vorgeburtliche Selektion würde stark an Brisanz verlieren, wenn die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen gesellschaftspolitisch verbessert würden, zeigt sich insieme überzeugt.

Der neu überarbeitete Gesetzestext wird Ende Jahr erneut in die Vernehmlassung geschickt und nach der parlamentarischen Beratung und der Volksabstimmung frühestens 2013 in Kraft treten.

Medienmitteilung des Bundesrates
Position von insieme zur PID