insieme hat zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) Stellung genommen.
insieme verlangt, dass in dem Gesetz der Inklusionsgedanke ausdrücklich verankert wird und Projekte zur Umsetzung des Inklusionsauftrages unterstützt werden können.
Gesetzesänderungen begrüsst
So unterstützt insieme die Zielsetzung, dass Eltern, die erwerbstätig oder in Ausbildung sind, bei der Betreuungsarbeit ihrer Kinder finanziell entlastet werden sollen. Positiv wertet insieme auch dass familienergänzende Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse von Eltern abgestimmt werden sollen. Das Gesetz sieht neu vor, dass auch entsprechende Projekte finanziell unterstützt werden können. Massnahmen, von denen Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung profitieren sollen.
Bedürfnisgerechte Betreuungsangebote ermöglichen
Artikel 24 der Uno-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) enthält den Auftrag an alle Vertragsstaaten, „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen des Bildungssystems angepasst werden. Das schliesst auch die Kinderbetreuung mit ein.
Gerade für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erschwert. Nicht nur wegen hoher Kosten oder der fehlenden Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern. Die grösste Einschränkung ist das Fehlen von Angeboten, die auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder abgestimmt sind. Genau solche Angebote müssen jedoch vorhanden sein, um den Inklusionsauftrag gemäss UNO-BRK umzusetzen.
Finanzhilfe für inklusive Kinderbetreuung
insieme fordert deshalb in der eingereichten Stellungnahme, dass das Gesetz um eine Passage ergänzt wird. Finanzhilfen für Projekte, die darauf abzielen, familienergänzende Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen, sollen auch für Projekte gesprochen werden können, welche die inklusive Kinderbetreuung ins Auge fassen.
insieme setzt sich dafür ein, dass die Inklusion auf allen Ebenen vorangetrieben wird. Nur wenn sie auch in den Zusatzstrukturen des Bildungssystem verankert und umgesetzt wird, kann sie gelingen.