Der Bundesrat will die Ergänzungsleistungen (EL) reformieren. Dazu gehören die Beiträge für persönliche Auslagen von Menschen mit geistiger Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben. insieme fordert, dass diese Beiträge für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt werden.
Die Ergänzungsleistungen müssen auch für Menschen, die in Institutionen leben, einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Und zwar unabhängig von ihrem Wohnkanton.
Uneinheitliche Beiträge
Heute bestimmen die Kantone die Höhe der Beiträge für persönliche Auslagen. Diese variiert zwischen 200 und 550 Franken. Damit müssen die Betroffenen die Kosten für Kleidung, Mobilität, Hygieneartikel oder Freizeitausgaben bestreiten. Zu tiefe Beträge setzen der sozialen Teilhabe enge Grenzen. Deshalb verlangt insieme, dass der Betrag für persönliche Auslagen im ELG im Rahmen von 500 Franken pro Monat und einheitlich für die ganze Schweiz festgelegt wird.
Mindestanforderungen
Ein Betrag von unter 400 Franken reicht nicht, um die persönlichen Auslagen zu decken. Er steht auch in keinem Verhältnis zu den Beiträgen, die Menschen mit Behinderung ausserhalb von Institutionen erhalten. Die Problematik um die teilweise äusserst bescheidenen Beiträge hat insieme bereits 2008 in einem Positionspapier „Grundsätze und Mindestanforderungen zum Wohnen in Institutionen“ dargelegt.
Spardruck der Kantone
Dass die Kantone die EL-Beiträge für HeimbewohnerInnen festlegen, ist nicht einsichtig. Diese unterliegen dem Spardruck, wie das aktuelle Beispiel des Kantons Zug zeigt. Zug will den Beitrag an persönliche Auslagen von 536 auf 322 Franken kürzen.
insieme-Grundsätze und Mindestanforderungen zum Wohnen in Institutione