Kein Numerus Clausus

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Mit der laufenden IV-Revision soll die Berufsausbildung besser auf die Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Jugendliche mit geistiger Behinderung, die stärker beeinträchtigt sind, dürfen dabei nicht benachteiligt werden.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bergen nach Ansicht von insieme das Risiko, dass gerade bei dieser Gruppe die Berufsausbildung abgebaut statt gestärkt wird.

Zu wenig Ausbildungsplätze im ersten Arbeitsmarkt

Bereits 2011 fand ein Abbau statt. Jugendlichen mit einer Behinderung wird nur dann eine zweijährige Anlehre gewährt, wenn eine Aussicht besteht, dass sie danach eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt finden. Da Menschen mit geistiger Behinderung bei der Arbeit eine intensivere Begleitung und Betreuung benötigen als andere, erfordert dies ein stärkeres Engagement der Arbeitgeber. Zurzeit gibt es zu wenige Ausbildungsplätze im ersten Arbeitsmarkt.

Berufsausbildung für alle

Eine fundierte Berufsausbildung – und nicht ihr Abbau – führt zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt. Deshalb fordert insieme in der Stellungnahme eine Berufsausbildung für alle, auch für Jugendliche, die stärker beeinträchtigt sind.