EL-Reform: Keine Sparübung!

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Der Nationalrat debattiert in der laufenden Frühjahrssession die Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) hat das Geschäft vorberaten. insieme ist nicht mit all ihren Vorschlägen einverstanden und fordert, dass die EL-Reform nicht zur Sparvorlage verkommt.

Mehr als die Hälfte aller Personen, die eine IV-Rente beziehen, sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, weil die IV-Rente nicht zum Leben reicht. Die laufende EL-Reform wird am 14. März im Nationalrat behandelt. Es wird eine harte Debatte geben, weil grosse Teile des Parlaments eine Gelegenheit für Sparmassnahmen sehen. insieme fordert den Nationalrat auf, nicht auf dem Buckel von Menschen mit IV- und AHV-Renten, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zu sparen.

Überfällige Anpassungen bei Wohnkosten

insieme begrüsst den Vorschlag, die Beiträge für Mieten und die Wohnpauschale für Personen im Rollstuhl zu erhöhen. Diese Anpassungen sind längst überfällig. Seit die aktuell geltenden Ansätze 2001 festgelegt wurden, sind die Mieten überall stark gestiegen. insieme fordert den Nationalrat auf, nicht zu unterscheiden, ob jemand alleine oder zusammen mit anderen lebt. Eine Schlechterstellung von Personen in Wohngemeinschaften kann dazu führen, dass funktionierende WGs aufgelöst werden müssen, weil das Geld für die Miete nicht mehr reicht.

Die SGK spricht sich zudem für einen Zuschlag für betreutes Wohnen aus, allerdings nur für AHV-RentnerInnen. Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt, indem erstmals unterschiedliche Regeln für Ergänzungsleistungen zur IV und zur AHV gelten sollen.

Persönliche Auslagen: Keine Verbesserung für Personen in Heimen

Bei den Krankenkassenprämien präsentiert die Kommission einen praktikablen Kompromissvorschlag: Die kantonale Durchschnittsprämie soll massgeblich sein. Der Ständerat hatte sich für tiefere Ansätze ausgesprochen. 

Immer noch keine Verbesserung ist bei den persönlichen Auslagen von HeimbewohnerInnen in Sicht. Dieser Betrag steht etwa für Kleidung, Hygiene, den Haarschnitt oder persönliche Freizeitaktivitäten zur Verfügung. insieme fordert einen Mindestbetrag von 500.- pro Monat in der ganzen Schweiz, viele Kantone zahlen deutlich weniger.