Angehörige als Assistenzpersonen

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Die Sozialkommission des Ständerates will, dass Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden dürfen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrat Christan Lohr angenommen. insieme Schweiz und Inclusion Handicap begrüssen diese klare Zustimmung.

«Mit dem Beschluss der Sozialkommission des Ständerats wird die Ausgestaltung des Assistenzbeitrags der Lebensrealität von mehr Menschen mit einer Behinderung gerecht. Deren Realität ist vielfältig, deshalb sollte auch das Instrument des Assistenzbeitrags in verschiedenen Lebenssituationen eingesetzt werden können», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.  Damit anerkennen die Ständerätinnen und Ständeräte die Bedeutung von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Menschen mit Behinderungen.

 Angehörige leisten wichtige Unterstützung und sollten deshalb auch als Assistenzpersonen angestellt werden dürfen. © Vera Markus

Förderung von Selbstbestimmung

Menschen mit einer Behinderung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, können dank dem Assistenzbeitrag Personen anstellen, die für sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen, im Haushalt oder zum Beispiel bei einer Erwerbs- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Hilfeleistungen erbringen. Anspruch besteht für volljährige Personen, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen und in den eigenen vier Wänden leben. Ziel des Assistenzbeitrags ist die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Angehörige bisher ausgeschlossen

Heute dürfen direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner*in) nicht als Assistenzperson angestellt werden. Und dies, obschon in der alltäglichen Betreuungssituation die Hilfe durch Angehörige häufig ein naheliegender und effizienter Weg ist. Dies schränkt die Handhabung des Assistenzbeitrags in gewissen Lebenssituationen unnötig ein. Gerade bei unregelmässigen Hilfeleistungen oder während der Nacht haben viele Betroffene Mühe, externe Assistenzpersonen zu finden. Für gewisse intime Hilfeleistungen (z.B. Körperpflege) werden teilweise ungern Aussenstehende angestellt.

Die Flexibilisierung des Assistenzbeitrags ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt organisieren können. Inclusion Handicap wird die nächsten Schritte zur konkreten Umsetzung der parlamentarischen Initiative Lohr deshalb eng begleiten.

 

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

insieme-Info zum Assistenzbeitrag