IV-Revision 6a

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Der Nationalrat hat sich gegen die Einführung von fixen Quoten ausgesprochen, die grössere Unternehmen verpflichtet hätte, bestimmte Anteile ihrer Arbeitsplätze für Behinderte freizuhalten. Die Einführung von Assistenzbeiträgen hat er gutgeheissen.

Wie bereits der Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, 16’800 bisherige IV-RentnerInnen bis im Jahr 2018 in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Nationalrat zur Debatte standen ein Vorschlag der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) sowie ein Antrag aus den Reihen der Grünen und SP zur Einführung von Quoten.Vor allem bürgerliche Vertreter erteilten einer Quoten-Regelung eine deutliche Abfuhr. Auch Sozialminister Didier Burkhalter sprach sich gegen Quoten aus, räumte jedoch ein, dass die Bemühungen der Firmen zur Integration derzeit nicht genügten. Die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung sei schon immer das Ziel der IV gewesen; die Firmen hätten trotzdem nicht genügend Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen, monierten die linken Parteien. Integration dürfe nicht nur ein Lippenbekenntnis sein.

Ja zum Assistenzbeitrag

Grünes Licht hat der Nationalrat für die Einführung von Assistenzbeiträgen gegeben. Mit der Streichung des Erfordernisses der Handlungsfähigkeit dürfen auch Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Vormund oder Beistand haben, grundsätzlichen einen Assistenzbeitrag beantragen. Allerdings hat der Bundesrat die Möglichkeit, für diese Personen zusätzliche Anforderungen zu stellen. Menschen mit Behinderung können in Zukunft also für ihre Betreuung zu Hause Drittpersonen anstellen und erhalten von der IV einen Beitrag von 30 Franken pro Stunde. Verworfen hat der Nationalrat jedoch  den Vorschlag, wonach ein Drittel des Assistenzbeitrags für die Anstellung von Angehörigen verwendet werden darf.
insieme bedauert, dass der Nationalrat am Arbeitsgebermodell festhält, denn die Vertragsfreiheit beim Bezug von Dienstleistungen ist so nicht gewährleistet. Gerade für Menschen mit geistiger Behinderung wäre es einfacher, die Assistenzleistungen über eine Fachorganisation zu beziehen, als selbst eine Assistenzperson anzustellen. Zum Bedauern von insieme ist der Nationalrat auch nicht auf den Vorschlag der SGK eingetreten, die Hilflosenentschädigung von HeimbewohnerInnen nicht zur Finanzierung des Assistenzbeitrages zu verwenden. Damit müssen HeimbewohnerInnen ein Modell finanzieren, von dem sie unter Umständen gar nicht profitieren können.

Pressemitteilung DOK
Artikel NZZ