Neuste Zahlen zur Fortpflanzungsmedizin

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In-Vitro-Fertilisation-Behandlungen gehen leicht zurück und werden vor allem bei Unfruchtbarkeit angewendet. Dies zeigt der neuste Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Screening-Untersuchungen auf Chromosomenstörungen nehmen zu.

Der Monitoringbericht zum Jahr 2019 wurde soeben veröffentlicht. Er sammelt Daten zur Praxis der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz.

 

 

Die Ergebnisse des Monitoring-Berichts:

  • Leichter Rückgang bei IVF-Behandlungen: 2019 haben 2’872 Paare eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) begonnen. Im Vergleich zu 2017 (2’930 Paare) und 2018 (2’987) ist dies ein leichter Rückgang.
  • Grund der IVF-Behandlung fast immer Unfruchtbarkeit: Die meisten Paare haben wegen Unfruchtbarkeit eine IVF-Behandlung begonnen. Nur 26 Paare wählten 2019 eine IVF, um das Risiko der Übertragung einer schweren Erbkrankheit zu umgehen. Gegenüber 2018 (15 Paare) ist die Anzahl somit gestiegen.
  • Präimplantationsdiagnostik (zulässig seit September 2017): Zu unterscheiden sind bei der Präimplantationsdiagnostik gezielte Untersuchungen auf Erbkrankheiten (PGD) und Screenings auf Chromosomenstörungen (PGS), wie Trisomie 21. Wie schon in den Vorjahren nahm nur ein geringer Teil der behandelten Paaren diese Diagnostiken in Anspruch, ihre Anzahl hat aber zugenommen: Im Jahr 2018 liessen 14 Paare eine PGD durchführen, 2019 waren es deren 23. Bei der PGS nahm die Anzahl von 183 auf 306 Paare zu. Hinzu kommen 2019 zudem 21 Paare, die sowohl eine PGD als auch eine PGS durchführen liessen (2018 waren es deren 8 gewesen). 5.8% aller 2019 behandelten Paare nutzten somit die Präimplantationsdiagnostik.

insieme ist es ein grosses Anliegen, dass Paare, die sich für ein PGD und insbesondere auch für ein PGS interessieren, vor einer Durchführung umfassend und nicht-direktiv beraten werden. Paare sollen sich Zeit nehmen können und Gedanken machen darüber, was Behinderung, Krankheit und Gesundheit für sie bedeutet  – um schliesslich selbstbestimmt und informiert entscheiden können, ob sie von den Tests Gebrauch machen möchten oder nicht. Automatismen sind auf jeden Fall zu vermeiden.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt, unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung angewendet werden dürfen. Am 1. September 2017 trat eine Teilrevision des FMedG in Kraft. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist demnach für Paare, die eine In-Vitro-Fertilisation machen, zugelassen.

Der Monitoring-Bericht 2019 des BAG

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