Istanbul Konvention – Alternativberichte zeigen grossen Handlungsbedarf

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Die Istanbul Konvention will Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen. Wie gross der Handlungsbedarf dazu in Schweiz noch ist, zeigt der neue Bericht des «Netzwerks Istanbul Konvention». Mitgewirkt haben rund 100 Organisationen, darunter auch die verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention (VüAG).

Das Netzwerk Istanbul-Konvention übergibt am 5. Juli 2021 den Alternativbericht an GREVIO und das EBG und markiert damit den bis dato wichtigsten Meilenstein seit seiner Gründung.

insieme Schweiz ist Mitglied der verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention, die ergänzend einen Vertiefungsbericht mit Fokus auf Behinderung erarbeitet hat.

Der Bericht stellt Menschen in den Mittelpunkt, die für die Bewältigung ihres Alltags stark auf Unterstützung und Begleitung angewiesen und damit abhängig von anderen Personen sind. Auf rund 30 Seiten und in 60 Forderungen wird auf den dringlichen Handlungsbedarf für diesen Personenkreis hingewiesen. Dabei findet auch die spezifische Situation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung Beachtung. Die zentralen Aussagen des Vertiefungsberichts sind nachstehend zusammengefasst.

Spezifischen Lebensrealitäten Rechnung tragen

Frauen (und Männer) mit Behinderungen sind in erhöhtem Masse struktureller Gewalt ausgesetzt. Durch den Unterstützungsbedarf befinden sie sich unter Umständen lebenslang in einem asymmetrischen Beziehungsverhältnis zu den Personen, die sie begleiten und betreuen. Diese Abhängigkeit ist eine Ursache für das hohe Risiko, Opfer von Gewalt zu werden. Strukturelle Gewalt manifestiert sich für sie aber auch im Ausschluss von vielen gesellschaftlichen Einrichtungen, Aktivitäten und Informationen.

Weiss gestrichene Wand

Frauen (und Männer) mit Behinderungen sind in erhöhtem Masse struktureller Gewalt ausgesetzt. © Bernard Hermant/Unsplash

Definition von «häuslicher Gewalt» erweitern

Viele Frauen (und Männer) mit Behinderungen leben in einer institutionellen Wohnform oder nehmen im Privathaushalt Unterstützungsleistungen in Anspruch. Eine Definition von «häuslicher Gewalt» mit Fokus auf familiäre Beziehungen greift daher zu kurz. Die Istanbul-Konvention muss den «sozialen Nahraum» als Lebensmittelpunkt einer Person und alle damit verbundenen Beziehungen einschliessen.

Datenlage verbessern

Aktuell können keine verlässlichen und differenzierten Angaben gemacht werden, wie stark Frauen (und Männer) mit Behinderungen in der Schweiz von Gewalt betroffen und/oder bedroht sind. Studien aus dem Ausland bestätigen jedoch eine überdurchschnittlich hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen.

Zugang zu Präventions-, Beratungs- und Schutzangeboten gewährleisten

Weder in den Strategien von Bund und Kantonen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt noch bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen finden Frauen (und Männer) mit Behinderungen Berücksichtigung. In der Folge bleibt ihnen der Zugang zu dringend benötigten Angeboten und Dienstleistungen verwehrt.

 

Hinweis zur Schreibweise: Menschen mit Behinderungen sind unabhängig ihres Geschlechts nicht ausreichend im gesellschaftlichen Fokus der Gewaltprävention. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verwendet die VüAG in ihrem Vertiefungsbericht die Schreibweise Frauen (und Männer) mit Behinderungen, wenn sich der Kontext nicht explizit nur auf Frauen mit Behinderungen bezieht.

Initialstaatenbericht der Schweiz

Alternativbericht des Netzwerks IK

Website Netzwerk IK

Vertiefungsbericht der VüAG Prävention

Website Charta Prävention

Umsetzung der Istanbul Konvention: Wie wird sie überprüft?

Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 durch den Europarat verabschiedet. Geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt sollen damit an ihren Wurzeln bekämpft und die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durchgesetzt werden.

Die Schweiz trat der sogenannten «Istanbul-Konvention» 2017 bei und setzte sie am 1. April 2018 in Kraft. Als Vertragsstaat anerkennt die Schweiz, dass ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern eine zentrale Ursache von Gewalt gegen Frauen sind und Geschlechterhierarchien wiederum durch Gewalt aufrechterhalten werden.

Die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten wird von einem Monitoring durch die unabhängige Expertengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) begleitet. Als Ausgangspunkt für das Monitoring dient zum einen der am 18.06.2021 durch den Bundesrat veröffentlichte erste Staatenbericht der Schweiz.

Das zweite zentrale Element bildet ein «Alternativbericht» der Zivilgesellschaft. In der Schweiz zeichnet dafür das Netzwerk Istanbul-Konvention, bestehend aus annähernd 100 NGOs, Fachstellen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen, verantwortlich. Der Alternativbericht besteht aus einem gemeinsamen Hauptbericht und ergänzenden Vertiefungsberichten der einzelnen Mitglieder. Diese Gliederung erlaubt sowohl das Zusammenfassen der wichtigsten gemeinsamen Forderungen als auch die differenzierte Darstellung spezifischer Anliegen.