Doch Kinderspitex-Leistungen

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Interventionen von mehreren Behindertenorganisationen zeitigen Erfolg. Im vergangenen Jahr traten sie an die Öffentlichkeit, weil ein verheerendes Bundesgerichtsurteil zu Kürzungen bei Kinderspitexleistungen führte.

Nun konnte für Eltern, die ihr schwer behindertes Kind mit viel Aufwand zu Hause betreuen, Verbesserungen erreicht werden. 

Dies, nachdem sich der Rechtsdienst von Procap zusammen mit Spitexorganisationen an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV gewandt hat.

Leistungskürzungen korrigiert

Das BSV hat mit einem neuen Rundschreiben an die IV-Stellen konkretisiert, wie das Bundesgerichtsurteil auszulegen ist und für welche konkreten Dienste der Kinderspitex die IV leistungspflichtig ist. Damit werden auch seit 2010 vorgenommene unfaire Leistungskürzungen korrigiert. Wichtig ist dies gerade für Eltern, die möglichst viele pflegerische Aufgaben selber übernehmen wollen, aber dennoch zusätzlich auf die Entlastung der Kinderspitex angewiesen sind.

Entlastung noch ungenügend

Trotzdem bleiben die Entlastungsmöglichkeiten von Eltern behinderter Kinder ungenügend. Hier müssten bessere Lösungen auf Gesetzesebene erfolgen. Ein Schritt in diese Richtung ist der neue Assistenzbeitrag, der auch für die Betreuung von schwer behinderten Kindern beansprucht werden kann. Eine Neuerung, für die sich insieme einsetzte.

Weiterbildung für Betroffene

Eine wichtige Hilfe für Eltern dürften Weiterbildungskurse sein, die insieme, Procap und die Vereinigung Cerebral Schweiz gemeinsam in allen Regionen der Schweiz anbieten. Betroffene und Eltern, die sich für die Pflege zuhause oder für den Assistenzbeitrag interessieren, erhalten Einblicke in die Organisation und Finanzierung der Pflege zu Hause, den Assistenzbeitrag und die Ergänzungsleistungen.

Eltern im Dauereinsatz PDF
IV-Rundsschreiben PDF
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