Private Wohnformen

Immer mehr Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wünschen, in einer eigenen, privaten Wohnung zu leben. Sie möchten bestimmen, wo, wie und mit wem sie wohnen.

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    In der eigenen Wohnung leben

    Haben Sie eine Beeinträchtigung?
    Wie alle Menschen möchten auch Sie selbst entscheiden:

    • wo Sie wohnen,
    • wie Sie wohnen und
    • mit wem Sie wohnen.

    Vielleicht möchten Sie in der eigenen Wohnung leben.

    Dafür brauchen Sie Unterstützung.

    Es gibt unterschiedliche Arten von Unterstützung.

     

    Arten von Unterstützung

    • Assistenz-Beitrag

    Beim Assistenz-Beitrag bekommen Sie Geld.
    Dieses Geld ist nicht für Sie selbst vorgesehen.
    Sie müssen damit eine Person bezahlen, die bei Ihnen arbeitet.

    Eine Person, die Sie im Alltag unterstützt.
    Zum Beispiel im Haushalt, für Hobbys oder den Schulweg.

    • Begleitetes Wohnen

    Begleitetes Wohnen ist eine Dienstleistung.

    Eine Begleit-Person kommt 1 bis 2 Mal pro Woche zu Ihnen nach Hause.
    Die Begleit-Person unterstützt Sie nach Bedarf.

    Begleitetes Wohnen erhalten Sie nur, wenn Sie bereits selbständig sind.
    Denn die Begleit-Person kommt höchstens für 4 Stunden pro Woche.

     

    Erhalten Sie eine Hilfslosen-Entschädigung?

    Dann dürfen Sie mit diesem Geld die Begleit-Person bezahlen.

    Gewisse Kantone bieten noch weitere Möglichkeiten
    zur finanziellen Unterstützung an.
    Informieren Sie sich, es ist wichtig!

     

    • Unterstützung durch Angehörige
      Die Unterstützung durch Angehörige ist auch wichtig.
      Vielleicht ist es jemand aus Ihrer Familie.
      Oder ein Freund oder eine Nachbarin.
      Zum Beispiel zum Einkaufen.

     

    Wie kann man selbständig wohnen lernen?

    Möchten Sie gern selbständiger leben?
    Möchten Sie sich auf das Leben in der eigenen Wohnung vorbereiten?

    • Sie können eine Ausbildung an einer Wohnschule machen.

    Zum Beispiel die Ausbildung «Selbständig leben» in Lausanne.

    • Sie können das selbständige Leben
      auch in einer Wohngemeinschaft üben.

     

    Weitere Möglichkeiten

    Manche Menschen möchten nicht allein wohnen.
    Sie können in einer geschützten Wohnung wohnen.
    Oder in einer Wohngemeinschaft mit anderen Menschen.

     

Eine Frau fährt mit dem Staubsauger über den Boden des Schlafzimmers.
Das Wohnen in den eigenen vier Wänden bringt auch Pflichten mit sich.

In der eigenen Wohnung leben

 Das Wohnen in den eigenen vier Wänden kann Freiheit bedeuten. Es ist aber auch eine Herausforderung. Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen brauchen oft Unterstützung beim selbständigen Wohnen. Dafür existieren verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung: zum Beispiel der Assistenzbeitrag oder die Wohnbegleitung.  Auf diesen Schritt sollte man sich gut vorbereiten.

Dank dem Assistenzbeitrag kann eine Person mit kognitiver Beeinträchtigung eine Person anstellen, die sie im Alltag unterstützt. Etwa im Haushalt, in der Freizeit oder um in die Schule zu gehen. In den FAQ (siehe unten) erklärt insieme, wie der Assistenzbeitrag funktioniert, und beantwortet oft gestellte Fragen.

insieme FAQ zum Assistenzbeitrag

Assistenzbeitrag bei der Informationsstelle AHV/IV

Assistenzbeitrag (Informationen von Pro Infirmis)

Eine Frau steht in der Küche und rührt in einer Pfanne.
Auch wer alleine kochen kann, braucht vielleicht für die Buchhaltung eine Assistenzperson.

Begleitetes Wohnen

Das begleitete Wohnen ist geeignet für Menschen mit Behinderung, die ihr alltägliches Leben weitgehend selber bewältigen können, aber dennoch punktuell Hilfe brauchen. Beim begleiteten Wohnen kommt eine Begleitperson regelmässig nach Hause und bietet ihre Unterstützung an, soweit dies von der unterstützten Person gewünscht wird (bis 4 Stunden pro Woche). Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigung und Pro Infirmis bieten diese Art von Unterstützung an.

Begleitetes Wohnens (Pro Infirmis)

Begleitetes Wohnen mit Stützpunkt Alltag

Unterstützung finden

Plattformen wie das Jobportal CléA erleichtern die Suche nach Assistenzpersonen. Auch die Angehörigen leisten oft einen wichtigen Beitrag bei der Begleitung und Unterstützung. Informelle Lösungen sind ebenfalls möglich. Für alltägliche Besorgungen kann zum Beispiel die Nachbarschaftshilfe nützlich sein.

Eine junge Frau spült in der Küche Geschirr.
Das Haushalten kann erlernt werden – in einer Wohnschule.

Weitere Optionen

Für die Finanzierung der Unterstützungsleistungen kommt neben dem Assistenzbeitrag der IV oder den Finanzhilfen für Begleitetes Wohnen (Art. 74 IVG) auch die Hilflosenentschädigung (HE) in Frage. Manche Kantone bieten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten an, daher ist es wichtig, sich auch über die Rechtslage im Wohnkanton zu informieren.

Hilflosenentschädigung bei der Informationsstelle AHV/IV

Vieles ist lernbar

Wenn man selbstbestimmt wohnen will, muss man einige Elemente beherrschen. Vieles davon ist lernbar. Eine Wohnschule zu absolvieren, relativ selbständig auf einer Aussenwohngruppe einer Institution oder in einem Setting, das bereits einiges an Selbständigkeit erfordert, zu wohnen, kann wertvoll sein.

Wohnschulen Schweiz

Wohnschule im Kanton Zürich von Pro Infirmis

Wohnschule im Kanton Freiburg von Pro Infirmis

Sebit Aargau. Selbstbestimmte Bildung und Teilhabe

Ein junger Mann und eine junge Frau sitzen vor einem Haus auf einer Bank.
Eine Wohnschule bietet eine vielseitige Vorbereitung für das selbständige Wohnen.

Stolpersteine gezielt angehen

Am Anfang ist es ganz normal, dass nicht alles problemlos läuft. Mit diesem Bewusstsein kann es für Angehörige leichter sein loszulassen und die Erfahrungen passieren zu lassen. Es empfiehlt sich, von Anfang an einige Schwierigkeiten, die allenfalls auftreten könnten, in die Planung mit einzubeziehen. Gut ist auch, frühzeitig einen Plan B bereit zu halten, sollte sich das Leben in der privaten Wohnung als nicht umsetzbar herausstellen. Hilfreiche Fragen können sein:

  • Wie kann der Kontakt mit der Nachbarschaft unterstützt werden?
  • Wie können die Austauschmöglichkeiten unterstützt und erweitert werden?
  • Wie vorgehen, wenn die Person mit kognitiver Beeinträchtigung plötzlich mehr Unterstützung braucht als bisher?
  • An wen kann sich die Person in einem Notfall wenden?

Wenn das Wohnen in der eigenen Wohnung doch nicht das Richtige ist, gibt es die Möglichkeiten der begleiteten oder der inklusiven Wohngemeinschaft sowie Wohnformen, die möglichst nahe am selbständigen Wohnen liegen.