Institutionelle Wohnformen

Das Angebot der Institutionen wurde in den letzten Jahren vielfältiger und stärker auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Es entstehen vermehrt Wohnformen, die die Selbstbestimmung der Bewohner*innen fördern und die Unterstützung nach dem persönlichen Bedürfnis der Person ausrichten.

Ein Mann sitzt im Rollstuhl an einem Tisch und zeichnet.
Institutionen bieten flexible Wohnformen an.

Institutionelle Wohnformen im Wandel

Institutionen für Menschen mit Behinderung bieten heute vielfach durchlässige, flexible Wohnformen mit abgestuftem Betreuungsangebot an. Die Palette reicht von der Wohngruppe in der Institution über Rahmenbedingungen für das selbstbestimmte Wohnen im Studio bis hin zum Wohnen ausserhalb der Institution mit punktueller Unterstützung.

In institutionellen Wohnformen prägen Strukturen und Regeln das Zusammenleben im Alltag. Sie sind unterschiedlich flexibel und hängen vom Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen ab. Die Betreuungspersonen sind Angestellte der Institution und von den Bewohner*innen nicht frei wählbar.

Vom institutionellen zum privaten Wohnen

Das Leben in einem Rahmen, der die Autonomie fördert, kann einen ersten Schritt hin zu einem privaten Wohnen bilden. Wenn man noch zögert, diesen Schritt zu machen, kann es sich lohnen, sich über die Finanzierungsmöglichkeiten (Assistenzbeitrag, Wohnbegleitung) zu informieren. Informationen dazu finden sich auf der Seite Private Wohnformen.

Private Wohnformen

Die Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigung bieten vermehrt durchlässige, flexible Wohnformen mit abgestuftem Betreuungsangebot an.

Ein alter Mann sitzt auf seinem Bett und liest die Zeitung.
Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprüche an die Wohnsituation.

Personen mit schwerer Beeinträchtigung oder Verhaltensauffälligkeiten

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder herausfordernden Verhaltensweisen können auf besonders grosse Schwierigkeiten treffen, ein gutes Betreuungsangebot zu finden. Die Suche nach einem geeigneten Angebot in einer Institution sollte deshalb frühzeitig aufgegleist werden.

Älter werden

Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprüche an die Wohnsituation, an die Begleitung und Unterstützung. Viele Institutionen entwickeln deshalb neue Wohnformen für ihre älter werdenden Bewohner*innen. Allerdings können Personen, die nicht schon vorher in einer Institution für Menschen mit Beeinträchtigung gewohnt oder gearbeitet haben, in den meisten Kantonen mit Erreichen des AHV-Alters nicht mehr in eine Institution eintreten.

 

Eintritt und Aufenthalt in Institutionen

Pro Infirmis:

Rechtliche Fragen

 INSOS:

Verzeichnis der 800 INSOS-Institutionen

 

 

 

 

 

meinplatz.ch:

Wohnplatz-Suche

Participa:

Wohnplatz-Suche im Kanton Bern

Ein alter Mann im Rollstuhl sitzt an einem Tisch.
Viele Institutionen entwickeln neue Wohnformen für ihre älter werdenden Bewohner*innen

Finanzierung

Die Hauptverantwortung für die Steuerung und Finanzierung des institutionellen Angebots liegt bei den Kantonen. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, ihrer Wohnbevölkerung mit Behinderung einen Wohnplatz in einer Institution zu garantieren. Die Kantone beteiligen sich soweit an den Kosten des Aufenthalts in einer anerkannten Institution, dass niemand dafür Sozialhilfe beantragen muss.
Findet eine Person keinen Platz in einer von ihrem Wohnsitzkanton anerkannten Institution, so muss sich ihr Wohnkanton an den Kosten eines ausserkantonalen Wohnplatzes beteiligen. Allerdings ist diese finanzielle Unterstützung nicht unbeschränkt.

Einige Kantone planen, ihre Finanzierung zu ändern: weg von der direkten Finanzierung der Institutionen (Objektfinanzierung) hin zur Finanzierung, die sich am behinderungsbedingten individuellen Bedarf der Person ausrichtet (Subjektfinanzierung).