Die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz lässt noch zu wünschen übrig. Der Bundesrat hat im Initialstaatenbericht darüber Rechenschaft abgelegt.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) trat in der Schweiz 2014 in Kraft. Jetzt musste der Bundesrat erstmals vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen Rechenschaft ablegen.
In seinem Bericht zeichnet der Bundesrat ein vorwiegend positives Bild, indem er hervorstreicht, dass das Behindertengleichstellungsgesetz, verschiedene IV-Revisionen und das neue Erwachsenenschutzrecht Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen gebracht haben.
Kaum Erkenntnisse über Umsetzung im Alltag
Auf der anderen Seite gesteht der Bundesrat ein, dass in zentralen Bereichen wie Bildung und Arbeit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter gefördert werden sollte.
Der Bericht beschränkt sich weitgehend auf die Darstellung der bestehenden Rechtsgrundlagen und liefert kaum Erkenntnisse darüber, wie sich die UNO-BRK auf den Alltag von Menschen mit Behinderungen auswirkt.
Aus der Sicht der Betroffenen
insieme hat zusammen mit den anderen Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap eine kritische Würdigung des Berichts aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen verfasst.
Insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung werden zu oft von der Berufsbildung ausgeschlossen. Ausserdem gibt es für sie kaum geeignete Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Kinder und Jugendliche werden oft in eine Sonderschule gewiesen, obwohl sie mit der entsprechenden Unterstützung eine Regelschule besuchen könnten.
„Von einer inklusiven Gesellschaft, wie sie die UNO-BRK fordert, ist die Schweiz noch weit entfernt“, kritisiert Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap.