KESB: Bundesrat für Erleichterungen

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Nahestehende Personen sollen von den KESB stärker einbezogen werden. Diese Absicht äussert der Bundesrat in seinem Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

insieme hält fest: Vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten besteht nach wie vor grosser Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Die admininistrative Entlastung von Angehörigen als Beistände muss überall zum Regelfall werden.

Der Bundesrat setzt dabei auf die Empfehlungen der KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz). Diese entstanden als Reaktion auf Probleme in diesem Bereich und wurden im November 2016 veröffentlicht. Er ist optimistisch, dass die Empfehlungen allgemein anerkannt werden und „einen grossen Einfluss auf die Praxis haben werden“.

Der Tatbeweis steht noch aus

insieme hat sich an der Ausarbeitung der Empfehlungen beteiligt und begrüsst das Prinzip, dass Angehörigen „im Regelfall Erleichterungen“ zu gewähren sind. Der Tatbeweis, dass diese Empfehlungen von allen KESB berücksichtigt und umgesetzt werden, muss jedoch noch erbracht werden. Auf keinen Fall darf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Entlastung in Zukunft wieder eingeschränkt werden.

Unterstützung statt Behinderung durch die Behörden

Gemäss Bericht sollen Angehörige als Beistände von den Behörden in ihrer Aufgabe „unterstützt und nicht behindert“ werden. Für insieme ist klar, dass die KESB ihre begrenzten Ressourcen verstärkt für die Unterstützung und Beratung von Angehörigen und weniger für die administrative Kontrolle einsetzen müssen. 

Personen, die unter Beistandschaft gestellt werden, sollen „soweit immer möglich“ bei der Wahl ihres Beistandes mitbestimmen können. insieme unterstützt diese Absicht des Bundesrates und fordert, dass ihre Umsetzung mit griffigen Massnahmen garantiert wird.