Entlastung für Angehörige

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Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) anerkennt die Familiensolidarität als wichtigen Wert und empfiehlt Erleichterungen für Angehörige, die sich als Beistände um Familienmitglieder kümmern.

In Zusammenarbeit mit insieme, Procap, Pro Infirmis und der Alzheimervereinigung hat die KOKES Empfehlungen erarbeitet, die schweizweit als Standards für die KESB gelten sollen. insieme begrüsst die verstärkte Entlastung der Familien und fordert, dass die Empfehlungen auf lokaler Ebene konsequent umgesetzt werden.

Heute fordern viele Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) auch von Angehörigenbeiständen Pflichten ein wie die regelmässige Berichterstattung und eine detaillierte Rechnungsablage. Unter Umständen können sie die Angehörigen von diesen Pflichten ganz oder teilweise entbinden.

Erleichterungen sollen normal werden

Als Grundsatz gilt: Für Angehörige sind nicht im Ausnahme- sondern im Regelfall Erleichterungen vorzusehen. Bei einfachen finanziellen Verhältnissen müssen Eltern keine detaillierte Buchhaltung mehr führen, sondern können stattdessen Kopien der Steuererklärung und der Kontoauszüge einreichen. Auch die Berichterstattung soll für Angehörige vereinfacht werden.

Nur in Ausnahmefällen mit besonderen Risiken können die KESB von den Angehörigen zusätzliche Informationen verlangen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Die KOKES setzt vermehrt auf das Gespräch und auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Behörden. Die Empfehlungen gehen davon aus, dass die KESB ein Erstgespräch mit der ganzen Familie führt.

Als Grundsatz gilt, dass Angehörige als Vertrauenspersonen gelten und an erster Stelle als Beistände in Frage kommen. Die KESB sollen Angehörige beraten, wie sie ihre Entschädigungen beantragen können. Ausserdem sollen sie möglichst wenig oder keine Gebühren verlangen.

Minimale Belastung und maximaler Schutz

Die neuen Empfehlungen der KOKES orientieren sich sowohl an einer minimalen Belastung der Angehörigen wie auch am Schutz von Menschen mit Behinderungen.

insieme hat bei der Erarbeitung der KOKES-Empfehlungen starke Impulse gegeben und erwartet, dass die lokalen KESB diese neue Grundhaltung in der Praxis künftig berücksichtigen. Nur so kann zugleich die behinderte Person geschützt und die Solidarität innerhalb der Familie gestärkt werden.