Der Kanton Zug beschliesst ein Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG), das neu die Menschen statt der Institutionen ins Zentrum stellt. Die Grundlage für die Gesetzesrevision legte das Projekt «InBeZug», an dem insieme Cerebral Zug in der Begleitgruppe mitwirkte.
Das neue Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderung vermehrt die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Betreuung. Konkret: Die Menschen sollen selber entscheiden können, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung wohnen wollen. Die Unterstützungsleistungen des Kantons sollen künftig am Bedarf der einzelnen Menschen mit Behinderung orientiert sein. Bevor eine Person mit Behinderung Leistungen beanspruchen kann, wird gemeinsam mit der Person abgeklärt, was sie individuell braucht. Dafür ist künftig eine unabhängige Bedarfsabklärungsstelle zuständig.
Assistenzleistungen durch Privatpersonen
Neben ambulanten Fachleistungen sollen auch Assistenzleistungen durch Privatpersonen entschädigt werden können. Solche Assistenzleistungen werden gerade beim Wohnen in der eigenen Wohnung vermehrt benötigt. «Die Gesetzesrevision bringt mehr Chancengleichheit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung. Sie sollen mit der nötigen Unterstützung in der Mitte der Gesellschaft leben können», sagt Regierungsrat Andreas Hostettler in der Medienmitteilung des Kantons.
Das Projekt «InBeZug» des Kantonalen Sozialamtes, an dem insieme Cerebral Zug in der Begleitgruppe mitwirkte, legte die Grundlage für das neue Gesetz. Dabei wurden zusammen mit Fachleuten und Menschen mit Behinderung neue Ansätze und Modellprojekte in der Praxis erprobt. Ein Nutzer des Projekts sagt dazu: «Die Möglichkeit der ambulanten Begleitung hat mein Leben gerettet.»
insieme begrüsst Subjektfinanzierung
Vergleichbare Modelle der Subjektfinanzierung sind auch in anderen Kantonen in Entwicklung oder teilweise bereits in die Praxis umgesetzt: Aargau, Baselland, Baselstadt, Bern, Luzern und Zürich. insieme Schweiz sieht in der Subjektfinanzierung eine grosse Chance. Bei der Umsetzung sollten allerdings mindestens gleich viel finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie bisher, damit auch Menschen mit einem starken Betreuungsbedarf eine adäquate Unterstützung erhalten.
Die Gesetzesrevision geht nun in die externe Vernehmlassung. Schliesslich wird das Kantonsparlament über die Vorlage entscheiden.