Am Freitag, 21. Juni, hat der Nationalrat die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) klar gutgeheissen.
Mit seinem Ja bekräftigt der Nationalrat das Ziel des Schweizer Behindertenrechts, Menschen mit Behinderung mehr Autonome und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Benachteiligungen beseitigen
Immer noch werden Menschen mit Behinderung in der Schweiz tagtäglich mit zahlreichen Benachteiligungen konfrontiert; so beim Zugang zu Bauten, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Dienstleistungen, Ausbildung, Arbeit oder zu der Form wie sie wohnen und ihre Freizeit gestalten möchten. Mit dem Entscheid, der Ratifizierung der UNO-BRK zuzustimmen, anerkennt der Nationalrat, dass dieser Zustand untragbar ist. Er bekräftigt das Ziel des Schweizer Behindertenrechts, Menschen mit Behinderung eine autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Bekenntnis zur Integration
Ängste vor dieser Konvention seien unbegründet, unterstrich Bundesrat Didier Burkhalter. Sie enthalte eine liberale Botschaft, konkretisiere das bestehende Schweizer Behindertenrecht und stärke dessen Umsetzung. Durch einen Beitritt zur Konvention, die 131 Staaten sowie die EU ratifiziert haben, würde die Schweiz an einer weltweiten Bewegung zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderung teilhaben.
Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen freuen sich über den Entscheid. Das Dossier geht nun an den Ständerat.