Der Nationalrat hat in der Herbstsession den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative in mehreren Punkten verbessert. insieme Schweiz begrüsst diese Fortschritte. Dennoch bleibt der Gegenvorschlag zu wenig verbindlich, um Menschen mit Behinderungen wirksame Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung zu garantieren. Die Inklusions-Initiative bleibt deshalb notwendig.
Der Nationalrat hat den Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative gegenüber der Fassung des Bundesrats in verschiedenen Bereichen ausgebaut. Die stärkere Verankerung einer nationalen Strategie, Verbesserungen beim barrierefreien Wohnen sowie die Aufnahme der Themen Arbeit und Freizeit ins geplante Inklusionsgesetz sind positiv zu bewerten. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen schaffen jedoch nach wie vor keine verbindlichen Rechte für Menschen mit Behinderungen und genügen nicht, um die Lebensrealität der Betroffenen tatsächlich zu verbessern.
Selbstbestimmung braucht verbindliche Rechte
Besonders wichtig ist die Frage des selbstbestimmten Wohnens. Zwar hat der Nationalrat die Bestimmungen zum Wohnen verbessert. Allerdings fehlen weiterhin verbindliche Fristen und konkrete Vorgaben für die Umsetzung dieser Wahlfreiheit. Vor allem gibt es keinen einklagbaren Anspruch auf die freie Wahl von Wohnform und Wohnort. Für viele Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bedeutet dies, dass ihr Recht auf selbstbestimmtes Wohnen weiterhin von kantonalen Regelungen und vorhandenen Angeboten abhängig bleibt. Ein Wohnortswechsel in einen anderen Kanton bleibt mit erheblichen Hürden verbunden.
Assistenzleistungen: Zugang bleibt erschwert
Auch bei den Assistenzleistungen sieht insieme Schweiz erheblichen Verbesserungsbedarf. Für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wird der Zugang kaum verbessert. So bleibt unter anderem die Hürde bestehen, dass die wichtige Unterstützung durch Angehörige nicht über den Assistenzbeitrag entschädigt werden kann. Dabei, so sagt Manuela Weichelt, Nationalrätin (Grüne/ZG) und Mitglied im Zentralvorstand von insieme Schweiz, sei diese Forderung nichts Neues. 2012 wurde von Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte/TG) eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Entschädigung betreuender Angehöriger über den Assistenzbeitrag fordert. Weichelt: „Obwohl die zuständigen Kommissionen den Vorstoss angenommen hatten, sind bis heute keine konkreten Ergebnisse sichtbar.“
Wieder verpasst es der Nationalrat, diesen Entscheid endlich umzusetzen. Dabei sind Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung häufig auf ein Unterstützungsnetz angewiesen, das sie spontan und für einzelne Aktivitäten unterstützen kann, damit sie ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten können. Eine Unterstützung, die Angehörige besonders effizient übernehmen können.
Gegenvorschlag ersetzt Initiative nicht
Mit 97 zu 78 Stimmen bei 21 Enthaltungen hat der Nationalrat entschieden, die Inklusions-Initiative nicht zu unterstützen. Dies ist bedauerlich. Denn im Gegensatz zum Gegenvorschlag will die Inklusions-Initiative die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Bundesverfassung verankern und einen verbindlichen Auftrag für Bund und Kantone schaffen. Die Verbesserungen des Gegenvorschlags durch den Nationalrat reichen nicht, um das klare Ziel der effektiven Teilhabe, Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Für insieme Schweiz ist deshalb klar: Die Inklusions-Initiative bleibt als zentrales Instrument für eine moderne und zukunftsgerichtete Behindertenpolitik in der Schweiz weiterhin notwendig.
