Politische Rechte für alle: Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung 

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Alle volljährigen Schweizer*innen sollen künftig auf Bundesebene wählen und abstimmen können. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung eröffnet. Die Vorlage ist das Ergebnis des langjährigen Engagements von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen für mehr Gleichstellung und für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. 

Der Bundesrat schlägt vor, den Ausschluss von Menschen mit geistiger Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aufzuheben. Heute sind Personen vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». 

Mit seinem Vorschlag greift der Bundesrat eine langjährige Forderung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auf. Durch die Streichung der veralteten Formulierung in Artikel 136 der Bundesverfassung sollen künftig alle volljährigen Schweizer*innen dieselben politischen Rechte erhalten. Sie sollen abstimmen und wählen können, wenn sie dies möchten.  

Langjähriges Engagement für politische Teilhabe 

insieme Schweiz setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung ihre politischen Rechte wahrnehmen können. Um den Zugang zu den eidgenössischen Wahlen zu erleichtern, veröffentlichte insieme Schweiz 2019 und 2023 Wahlanleitungen in Leichter Sprache.  

Der Bundesrat schlägt vor, den Ausschluss von Menschen mit geistiger Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aufzuheben © insieme Schweiz / Cyril Zingaro

 

Mit den Kampagnen #ichwillwählen und #ichwähle machte insieme zudem auf die Bedeutung politischer Mitbestimmung aufmerksam. Die Kampagnen zeigten: Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung möchten sich politisch einbringen und gehört werden.  

Ein wichtiger Schritt, aber noch nicht am Ziel 

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungs- und Gesetzesänderung ist ein bedeutender Erfolg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie anerkennt, dass eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf kein Grund sein darf, Menschen vom politischen Leben auszuschliessen.  

Für insieme Schweiz ist klar: Demokratie lebt davon, dass alle Menschen ihre Stimme einbringen können. Politische Rechte dürfen nicht aufgrund einer Beeinträchtigung entzogen werden. Deshalb unterstützt insieme die geplanten Änderungen ausdrücklich und wird sich sowohl im Vernehmlassungsverfahren als auch in einer späteren Volksabstimmung für die Verfassungs- und Gesetzesänderung einsetzen.