Für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bleibt der Zugang zum Assistenzbeitrag schwierig. Und dies trotz der positiven Ergebnisse im Schlussbericht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Der Schlussbericht des BSV zeigt, dass der Assistenzbeitrag das selbstbestimmte und eigenverantwortliche Leben fördert sowie die Angehörigen entlastet. Aber er geht nicht auf die spezifische Situation von Menschen mit einer geistigen Behinderung ein, was insieme bedauert. Der Zugang zum Assistenzbeitrag ist für Menschen mit geistiger Behinderung stark eingeschränkt. Ihr Anteil an den 1747 Personen, die 2016 einen Assistenzbeitrag bezogen, betrug nur 17%.
Kriterien gehen an der Realität vorbei
Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sind stark vom Umstand betroffen, dass das Gesetz es nicht erlaubt, Angehörige als Assistenzpersonen zu engagieren. Ausserdem sind die Kürzungen des Assistenzbeitrags für Personen, die im zweiten Arbeitsmarkt (geschützte Werkstätten) tätig sind, zu hoch. Allgemein ist der administrative Aufwand für viele Betroffene nur schwer zu bewältigen, und die Höhe des Assistenzbeitrags entspricht nicht immer dem tatsächlichen Bedarf der Menschen mit Behinderungen.
Besondere Situation berücksichtigen
Trotz der positiven Ergebnisse im Bericht muss also noch viel dafür getan werden, damit mehr Menschen den Assistenzbeitrag nutzen können. Die besondere Situation von Menschen mit geistiger Behinderung muss berücksichtigt werden, damit sie einen leichteren Zugang zum Assistenzbeitrag erhalten, der ihnen mehr Autonomie und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
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