Verschiedene Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Endlich gibt es mehr Geld fürs Wohnen. Gekürzt wird bei der Krankenkasse und bei vermögenden Personen.
Es war höchste Zeit: Nach über zehn Jahren werden die Beträge der Ergänzungsleistungen (EL) für das Wohnen endlich erhöht. Dank dem Einsatz der Behindertenorganisationen profitieren davon auch Personen, die in Wohngemeinschaften oder bei Angehörigen leben. Der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen wurde markant erhöht.
Krankenkasse und Vermögen: Strengere Regeln
Bei den Ergänzungsleistungen für die Krankenkasse wurde bisher die kantonale oder regionale Durchschnittsprämie berücksichtigt. Neu wird die tatsächlich bezahlte Prämie zurückerstattet, höchstens aber die Durchschnittsprämie. Wer über Vermögen verfügt, erhält in Zukunft weniger EL. Auch die Beiträge für Kinder unter 11 Jahren wurden gesenkt.
Die Auswirkungen der EL-Reform sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich. Einen detaillierten Überblick bietet das Factsheet von Inclusion Handicap.
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EL-Reform: Die Korrektur ist nötig. Zum Newsbeitrag von insieme