UNO-BRK nur mangelhaft umgesetzt

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Die Schweiz wird im März 2022 zum ersten Mal zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft. Die Schweiz vertritt die Ansicht, die BRK schon weitgehend zu erfüllen. Der nun vorliegende Schattenbericht von Inclusion Handicap zuhanden des UNO-BRK-Ausschusses zeigt klar: Die Schweiz hat die Anforderungen bei weitem noch nicht erfüllt. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung sind nicht gesichert.

Die Schweiz hat die UNO-BRK 2014 ratifiziert. Doch die Umsetzung wird nicht konsequent verfolgt. Die detaillierte Analyse im aktualisierten Schattenbericht zur Situation in der Schweiz von Inclusion Handicap, bei dem auch insieme Schweiz unterstützend mitgearbeitet hat, zeigt auf: Die von der BRK geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt. Für Menschen mit Behinderung ist die Palette der Hindernisse breit. Sie reicht von fehlendem Zugang zu Bildung über bauliche Barrieren, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei öffentlich zugänglichen Dienstleistungen bis hin zum Entzug von politischen Rechten.

Mehrere Personen blicken auf einen Bericht, den eine Person in der Hand hält

Übergabe des ersten Schattenberichts von Inclusion Handicap am Sitz der UNO in Genf 2017 (©Inclusion Handicap)

Fehlende Strategie

Um diese Mängel anzugehen, braucht es ein koordiniertes Vorgehen mit klaren Zielen, Zuständigkeiten, einem Zeitplan sowie Überprüfungskriterien. «Es besteht kein umfassender Aktionsplan von Bund und Kantonen zur Beseitigung dieser Hindernisse,» so Verena Kuonen und Maya Graf, Co-Präsidentinnen von Inclusion Handicap.

Der Schattenbericht zeigt auf, dass die Schweiz noch weit von einem inklusiven Bildungssystem entfernt ist, sowohl bei der Grundschule als auch in der Berufsbildung. Ebenfalls sind Menschen mit einer Behinderung noch weitgehend vom offenen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, und da die Unterstützung für selbstbestimmtes Wohnen nur unzureichend vorhanden ist, können sie nicht selbstbestimmt entscheiden, wo und mit wem sie wohnen möchten.

Empfehlungen des UNO-Ausschusses

Mit dem Schattenbericht unterstützt Inclusion Handicap den UNO-Ausschuss bei der Formulierung seiner Empfehlungen zuhanden der Schweiz. Diese werden voraussichtlich Ende März publiziert. Zusammen mit Inclusion Handicap wird sich insieme Schweiz dafür einsetzen, dass die Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden.

 

Medienmitteilung Inclusion Handicap

Schattenbericht zur UNO-BRK (pdf)

Zusammenfassung Schattenbericht (pdf)