Heute hat der Ständerat die Debatte zur 6. IVG-Revision und damit zum Assistenzbeitrag aufgenommen.
Der neue Assistenzbeitrag – wie ihn der Bundesrat vorschlägt – würde handlungsunfähige Personen und damit Menschen mit geistiger Behinderung ausschliessen. Der Ständerat will das nicht so stehen lassen. Er hat beschlossen, das Erfordernis der Handlungsfähigkeit zu streichen. Danach sollen auch Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Vormund oder Beistand haben, grundsätzlich einen Assistenzbeitrag beantragen können. Das ist eine erste Verbesserung. Allerdings, auch der Ständerat will es dem Bundesrat überlassen, ob er für diese Personen noch zusätzliche Anforderungen stellt. Und auch der Ständerat hält an der Einschränkung auf das Arbeitgebermodell fest, was für Menschen mit geistiger Behinderung nachteilig ist.
Abgesehen von der punktuellen Nachbesserung beim Assistenzbeitrag hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrates zur eingliederungsorientierten IVG-Revision 6a – bis 2018 sollen 16’800 IV-RentnerInnen in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden – praktisch unverändert übernommen. Entsprechend gross ist die Enttäuschung bei den Behindertenorganisationen.
Medienmitteilung der DOK zu den Beschlüssen des Ständerates ¦ PDF 32 KB
insieme-Anliegen zum Assistenzbeitrag ¦ PDF 20 KB