Neuchâtel: Motion deponiert

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Gestern Mittwoch, den 22. Februar, haben die beiden Elternvereine – insieme Neuchâtel und Cerebral Neuchâtel – ihre Motion „Damit Neuchâtel Menschen mit schwerer Behinderung nicht im Stich lässt“ überreicht.

Fehlende Wohnplätze

3‘800 Menschen haben die Motion unterzeichnet. Sie verlangt, dass der Kanton dringend die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, um Wohnmöglichkeiten für junge Erwachsene mit Behinderung zu schaffen, wenn diese mit 18 die Schule verlassen. Die einzige Behinderteneinrichtung im Kanton „Les Perce-Neige“ ist nicht mehr in der Lage, den Betroffenen einen Platz zum Leben zu bieten. Insbesondere jungen Erwachsenen mit schwerer Behinderung.

Auch wenn für 2012 eine Lösung in allerletzter Minute gefunden werden konnte, wird sich das Problem spätestens 2013 erneut stellen. Für Familien mit jugendlichen Angehörigen mit schwerer Behinderung ist die Situation besorgniserregend.

Situation in anderen Kantonen

Die Problematik um Leistungskürzungen stellt sich auch in anderen Kantonen. So kämpfen Angehörige im Kanton Genf gegen einen folgenschweren Entscheid der Regierung. Diese will Leistungen nicht kompensieren, die vom Bund an die Kantone übertragen wurden.
Siehe unsere News vom 9. Februar.

Im Kanton St. Gallen haben insieme-Vereine – darunter insieme Ostschweiz und insieme Rapperswil-Jona – zusammen mit anderen Organisationen das Referendum gegen vorgesehene Kürzung des Betrags für persönliche Ausgaben bei Heimbewohnerinnen und –Bewohnern ergriffen.
Lesen Sie dazu die News vom 7. Februar.

Im Kanton Waadt wurde Ende Januar 2012 eine Motion eingereicht. Diese verlangt die Erhöhung des Betrags für persönliche Auslagen für Erwachsene, die in einer Institution leben. Heute erhalten die Betroffenen 240.- Franken monatlich, den tiefsten Beitrag schweizweit, der seit zwanzig Jahren nicht mehr angepasst wurde.

Eltern müssen handeln

Die Beiträge an Menschen mit Behinderung sind ein vieldiskutiertes Thema, sei es im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs oder im Rahme der 6. IV-Revision.

Mit dem NFA müssen die Kantone die Rahmenbedingungen für die Institution und die Sonderschulung neu definieren. Mit der 6.IV-Revision wurde die Hilflosenentschädigung an HeimbewohnerInnen halbiert, mit dem Ziel, bei der IV rund 50 Millionen Franken pro Jahr einzusparen. Die Kantone müssen die fehlenden Mittel bei den Institutionen kompensieren. Der Spardruck in den Kantonen steigt damit noch mehr an. Eltern und ihre Organisationen sind gefordert, sich für den Erhalt der Leistungsqualität in ihrem Kantonen einzusetzen.

Infos zum NFA und zum Leben in Institutionen
Infos zu den Kantonalen Konzepten