Haben Sie schon unterschrieben? Nur wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert, können Betroffene bei Rechtsverletzungen an die UNO gelangen. Am 21. Oktober soll die Petition zur Ratifizierung des BRK-Zusatzprotokolls dem Bundesrat übergeben werden.
Das BRK-Zusatzprotokoll ist für die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz besonders wichtig. Es räumt ihnen das Recht ein, sich bei Verletzungen der von der UNO-BRK verbrieften Rechte an den UNO-BRK-Ausschuss zu wenden.
Die UNO-BRK spricht Menschen mit Beeinträchtigungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden sie immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-BRK.
insieme unterstützt deshalb die Aufforderung der Behindertenorganisationen an den Bundesrat: Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung Zusatzprotokoll UNO-BRK jetzt!