Die Schweiz setzt ein starkes Zeichen für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Sie ratifiziert heute in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die in 30 Tagen in Kraft tritt.
Nachdem die Bundesversammlung am 13. Dezember 2013 den Beitritt der Schweiz zur UNO-BRK bejaht hatte, unterzeichnete der Bundesrat am 9. April 2014 die Beitrittsurkunde. Diese wurde heute von Nationalrat Christian Lohr und vom Präsidenten des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, Pierre Margot-Cattin, nach New York überbracht. Die Ratifizierung erfolgte am Sitz der Vereinten Nationen.
Bekenntnis zu Gleichstellung und Teilhabe
Mit der heutigen Ratifizierung der UNO-BRK bekräftigt die Schweiz ihren Willen, Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. insieme ist erfreut über dieses Bekenntnis. Ob bei der schulischen oder beruflichen Bildung, bei der Wahl der Wohn- und Lebensformen, bei Arbeit oder Freizeit – verpflichtet sich unser Land, durch konkrete Massnahmen bestehende Hindernisse zu beseitigen. Somit wird die Schweiz Teil einer 143 Staaten umfassenden Bewegung zugunsten der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Die betroffenen Menschen und ihre Organisationen hatten sich für die Ratifizierung der UNO-BRK stark gemacht. Über den heute vollzogenen wichtigen Schritt freuen sie sich und werden sich für die Umsetzung des Übereinkommens in allen Lebensbereichen konsequent einsetzen.