Runder Tisch zur Inklusion in Neuenburg

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Mit dem Ziel, Wege zur Umsetzung des neuen Gesetzes zur Inklusion und Begleitung von Menschen mit einer Behinderung zu finden, hat der Kanton Neuenburg einen Runden Tisch organisiert. insieme Neuenburg hat als Verein der Angehörigen von Menschen mit einer Behinderung an der Tagung teilgenommen.

Wie soll das neue Gesetz zur Inklusion und Begleitung von Menschen mit einer Behinderung (LInCA) konkret umgesetzt werden? Um diese Frage zu klären, hat der Kanton Neuenburg die involvierten Parteien am 1. April zu einem Runden Tisch («Etats généraux») eingeladen. Berufliche Inklusion, Selbstbestimmung beim Wohnen und sozialer Ausschluss waren dabei die zentralen Themen des Tages. Bei dieser Gelegenheit konnten die Teilnehmenden auch gleich Nathalie Christen kennenlernen, die für die neu geschaffene Stelle als Inklusionsbeauftragte gewählt wurde.

Ein grosses Publikum in einem Saal von hinten, das zu einer Rednerin blickt.

Die «Etats généraux» – eine Versammlung der involvierten Parteien zur Inklusion in Neuenburg.

Forderungen der pflegenden und betreuenden Angehörigen

insieme Neuenburg hat zusammen mit Pro Infirmis Jura-Neuenburg einen Workshop über pflegende und betreuende Angehörige geleitet. «Die Tatsache, dass wir bei der Organisation der Tagung einbezogen und als Gesprächspartner des Kantons anerkannt wurden, war für uns extrem positiv. Jetzt geht es darum, den Schwung des neuen Gesetzes auszunützen, um den Dialog mit den Behörden weiterzuführen und Verbesserungen zu erreichen», erklärt Virginie Haussener, Geschäftsführerin von insieme Neuenburg.

Der Workshop hat gezeigt, dass Verbesserungen überfällig sind. Dies betrifft etwa den fehlenden Überblick über die zur Verfügung stehenden Leistungen oder das mangelnde Wissen über Behinderung in der Bevölkerung. Die Teilnehmenden haben weiter betont, wie wichtig die Angebote der Behindertenorganisationen sind, damit sich die betreuenden Angehörigen etwas Luft verschaffen können. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass eine angemessene Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen fehlt, weil das Personal die Bedürfnisse der Menschen zu wenig kennt.

Mehr Anerkennung und Unterstützung

Die Empfehlungen, die die Workshop-Teilnehmenden dem Kanton vorgeschlagen haben, sind unmissverständlich: klare und zentrale Informationen über die Leistungen, welche den Angehörigen zustehen sowie über die Dienststellen, an die sie sich wenden können. Ebenso zentral ist die Forderung nach (finanzieller) Unterstützung der Organisationen, die Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen Leistungen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben die Teilnehmenden den Wunsch geäussert, dass ihr Status als betreuende Angehörige anerkannt wird. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurde dem Kanton auch die Schaffung einer Empfangsstelle für Menschen mit Behinderung in Spitälern vorgeschlagen.

Wie die Vorschläge der Teilnehmenden durch den Kanton konkret umgesetzt werden, ist noch offen. Ebenso wie die Mittel, die für das neue Gesetz gesprochen werden, damit das Gesetz nicht zum Papiertiger verkommt.

 

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