Der Bericht des Bundesrats geht am Problem vorbei

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Der Bundesrat scheint sich der Schwierigkeiten von Personen, die sich um Angehörige mit einer Behinderung kümmern, nicht bewusst zu sein. Dies geht aus dem am 11. Juni 2021 angenommenen Bericht über eine mögliche Ausdehnung des Rechts auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung hervor.

Coronavirus schwebt über einer Frau

Illustration: Svenja Plaas

Laut einem am 11. Juni 2021 veröffentlichten Bericht ist die Ausdehnung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung auf Eltern und Angehörige, die sich um erwachsene Personen mit Behinderung kümmern, nicht begründet. Dieser Bericht erfüllt das Postulat von Ständerätin Marianne Maret, die den Bundesrat damit beauftragt hat, sich dieser Frage anzunehmen. insieme Schweiz ist enttäuscht von dieser Schlussfolgerung und vor allem von der Argumentation des Berichts.

Dieser Bericht zeugt von einer Unkenntnis der schwierigen Situationen‚ die Personen mit einer Behinderung und ihre Angehörigen aufgrund von Covid-19 zu bewältigen hatten. Für den Bericht ist zentral, dass «die Betreuung der Personen mit einer Behinderung jederzeit gewährleistet» wurde. Dabei vernachlässigt er aber völlig die Auswirkungen von Besuchsverboten und anderen Einschränkungen durch die Schutzmassnahmen, die praktisch alle Institutionen vorsehen mussten. Und er lässt auch die Frage offen, wie die Kantone nach der Schliessung von Tagesstrukturen eine Betreuung für alle hätten gewährleisten können, wenn nicht Unterstützung durch die Eltern erfolgt wäre.

Der Bericht führt rein formalistisch aus: «Haben Familienangehörige die Betreuung der behinderten Person übernommen, geschah dies vorwiegend auf eigenen Wunsch, ohne dass dazu eine Verpflichtung bestand.» Der Kontext der Situation hingegen bleibt ungenannt: Gefahr sozialer Isolation, Befürchtung einer Ausbreitung der Epidemie in den Einrichtungen sowie Ängste von Personen mit einer geistigen Behinderung im Angesicht dieser bedrohlichen Situation, die für sie kaum verständlich ist.

Viele Eltern mussten in extrem kurzer Zeit entscheiden, Angehörige entweder zu 100 % und ohne Besuchsrecht in einer Einrichtung betreuen zu lassen oder diese zu 100 % zuhause zu betreuen. Für Eltern, die sich für eine Betreuung rund um die Uhr entschieden haben, bedeutete dies eine komplexe und kräftezehrende Aufgabe. Dieser Aspekt wird im Bericht gänzlich vernachlässigt. Wir wissen daher nicht, wie viele Eltern einen Erwerbsausfall erlitten haben oder einer Doppelbelastung ausgesetzt waren.

Dieser Bericht kaschiert die Schwierigkeiten der Familien und geht am Problem vorbei. Aufgrund ihrer Rolle während der Krise verdienen die Angehörigen von Menschen mit Behinderung – Erwachsene und Kinder gleichermassen – eine echte Anerkennung ihrer Situation.

Medienmittteilung: Coronavirus: Eltern von Erwachsenen mit Behinderungen ausreichend abgedeckt