Pflegende Angehörige

Personen mit kognitiver Beeinträchtigung werden im Alltag vielfach von Familienangehörigen betreut und bei Krankheit gepflegt. Diese Betreuung und Pflege kann sehr anspruchsvoll sein.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa und hält die Hand ihres liegenden Sohnes.
Wer zu Hause Angehörige mit kognitiver Beeinträchtigung pflegt, leistet eine wichtige Arbeit.

Betreuende Angehörige brauchen bessere Unterstützung

Betreuende und pflegende Angehörige leisten sehr anspruchsvolle Arbeit. Sie wünschen sich mehr zeitliche und finanzielle Unterstützung. Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ist eine zentrale Herausforderung. Zur Verbesserung der Situation hat der Bund mehrere Massnahmen ergriffen.

Wer Personen mit kognitiver Beeinträchtigung zu Hause betreut oder pflegt, leistet wichtige und für die Gesellschaft sehr wertvolle Arbeit. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung brauchen ein Leben lang eine gewisse Betreuung im Alltag. Tritt eine Erkrankung auf, so kommen zusätzlich pflegerische Aufgaben hinzu.

Eine Person zu betreuen oder zu pflegen kann eine sehr bereichernde und befriedigende Erfahrung sein. Diese Aufgabe kann aber auch sehr herausfordernd und kräftezehrend sein. Gerade während Krankheitsphasen erleben Angehörige kritische Phasen, die mit Angst, Ungewissheit aber auch Hoffnung verbunden sind. Es ist deshalb vollkommen normal, dass sich Angehörige zeitweise überfordert, überlastet und erschöpft fühlen. Wichtig ist, die Erschöpfung als solche zu erkennen, sich Unterstützung zu holen und diese anzunehmen.

Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ist eine grosse Herausforderung und verlangt Unterstützung.

Unterstützung für Angehörige

Studien zeigen, dass sich viele Angehörige mehr zeitliche und finanzielle Entlastung wünschen: Notfallhilfe, ausführlichere Gespräche mit Gesundheitsfachpersonen, Fahrdienste für die betreute Person, Rat bei Geld- und Versicherungsangelegenheiten sowie Unterstützung, um sich selbst erholen zu können. Für betreuende und pflegende Angehörige gibt es spezifische Unterstützungsmöglichkeiten, auch finanzieller Art. Allenfalls stellt auch der Wohnkanton ergänzende finanzielle Leistungen zur Verfügung. Als erste Ansprechstelle empfiehlt sich die Ausgleichskasse. insieme ermuntert Angehörige, von den Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Konkrete Angebote zur Unterstützung

  • Entlastungsdienst Schweiz. Unterstützung für pflegende Angehörige durch Betreuung von Kindern und Erwachsenen mit einer Behinderung. Mehr
  • Entlastungsdienst von Pro Infirmis. Mehr
  • Spitex Verband Schweiz: Abklärung und Beratung von Pflegedienstleistungen, Pflege, hauswirtschaftliche Leistungen, Beratung in Gesundheitsfragen und Prävention. Mehr
  • Entlastungsdienst für pflegende Angehörige vom Schweizerischen Roten Kreuz. Mehr
  • Projekt We + Care – App : Lösung für eine angehörigenfreundliche Versorgungskoordination. Mehr
Zwei Frauen stehen in der Küche vor einem sitzenden Mann, der auf sein Essen wartet.
Für erwerbstätige Angehörige gibt es Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungsdienste.

Informationen für betreuende und pflegende Angehörige

  • Informationen und Angebote für pflegende Angehörige vom Schweizerischen Roten Kreuz. Mehr
  • Film «Zwischen Wunsch und Verpflichtung» des Vereins Familien- und Frauengesundheit Videoproduktion. Mehr
  • Tag der betreuenden Angehörigen: Am 30. Oktober setzen sieben Kantone ein starkes Zeichen für eine bessere Anerkennung des Einsatzes von betreuenden und pflegenden Angehörigen. Jedes Jahr werden regionale Aktivitäten organisiert. Mehr
  • Plattform Info Work + Care: Nationale Plattform mit Informationen, Tipps und Kontaktadressen für berufstätige Angehörige. Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Viele betreuende und pflegende Angehörige sind gleichzeitig auch erwerbstätig. Die Vereinbarkeit der beiden Aufgaben kann sehr herausfordernd sein. Seit 2021 gibt es einige entscheidende Verbesserungen:

  • Angehörige können bis zu zehn Tage pro Jahr (maximal drei Tage pro Ereignis) zur Pflege und Betreuung von nahestehenden Personen bezahlt frei nehmen.
  • Die Hilflosenentschädigung (HE) und der Intensivpflegezuschlag (IPZ) werden auch ausbezahlt, wenn ein Kind im Spital ist.
  • Eltern, die ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind pflegen, haben Anspruch auf einen maximal 14-wöchigen Betreuungsurlaub.
  • Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV wird für pflegende Angehörige ausgeweitet. Neu besteht bereits ein Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person eine HE leichten Grades erhält.

Factsheets zu diesen Massnahmen können im Abschnitt „Dokumente zum Herunterladen“ unten heruntergeladen werden.

Informationen zu politischen Massnahmen

  • Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit Mehr
  • Aktionsplan des Bundes Mehr
  • Förderprogramm für Entlastungsangebote Mehr
  • Plattform Care vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Mehr

Kinder und Jugendliche als Pflegende

Fast acht Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren betreuen oder pflegen eine nahestehende Person. Sie werden auch als «Young Carers» bezeichnet.

Darunter sind insbesondere auch viele Geschwister von Kindern oder Jugendlichen mit kognitiver Beeinträchtigung.

«Young Carers» weisen auf der einen Seite häufig eine sehr hohe Sozialkompetenz, Empathiefähigkeit und ein gutes Selbstwertgefühl aus und sind sich gewohnt, Verantwortung zu tragen.Allerdings kann sich die hohe Verantwortung, die sie für ein Familienmitglied (mit)tragen, auch anders zeigen: sinkende Schulleistungen, Müdigkeit, Konzentrationsschwächen, fehlende soziale Kontakte und Freizeit.

Unterstützung für Geschwister von Kindern mit Behinderungen