Wählen und abstimmen zu können, ist für erwachsene Schweizer*innen eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für viele Menschen mit einer geistigen Behinderung. Der Bundesrat hat heute Mittwoch seinen Bericht zur politischen Teilhabe veröffentlicht und kommt darin zum Schluss, dass der aktuell in der Bundesverfassung verankerte Stimmrechtsausschluss nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar ist. insieme Schweiz fordert die Anpassung der betreffenden Rechtsgrundlagen, um die politische Teilhabe zu gewährleisten.
Im Bericht führt der Bundesrat klar aus, dass der in der Verfassung verankerte Stimmrechtsausschluss der UN-BRK widerspricht. Der Handlungsbedarf für das Parlament ist damit deutlich aufgezeigt. Auch möchte der Bundesrat die Fortschritte bei der Umsetzung der Leichten Sprache bei Wahlen weiter vorantreiben.
insieme Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die politische Teilhabe für alle Menschen mit einer geistigen Behinderung gewährleistet wird. Dafür müssen einerseits die politischen Rechte allen Personen zustehen, andererseits braucht es zugängliche Wahl- und Abstimmungsunterlagen.
Bericht zur politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen