Vom Attest zum Ausnahmezertifikat

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Das ärztliche Attest, das Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, von der Zertifikatspflicht befreit, muss neu in ein Ausnahmezertifikat umgewandelt werden.

Bisher konnten Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, mit einem von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ausgestellten Attest in Papierform zertifikatspflichtige Bereiche wie Restaurants, Kultur- oder Sportlokale betreten.

Ein Plakat des BAG mit der Frage: Haben Sie Ihr Covid-Zertifikat dabei?

Seit dem 10. Januar 2022 können und müssen diese Atteste in Covid-Zertifikate mit QR-Code (Ausnahmezertifikat) umgewandelt werden. Die bisher gebräuchlichen Atteste in Papierform sind nur noch bis zum 13. Februar 2022 gültig. Personen, die im Besitze eines gültigen medizinischen Attests sind, wenden sich an die Kantonalen Kontaktstellen, wo ihr Attest in ein Ausnahmezertifikat umgewandelt wird.

Es ist wichtig, dass alle Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest genügend Zeit haben, dieses in ein Zertifikat umwandeln zu lassen. Die ursprünglich auf den 24. Januar festgelegte Gültigkeitsdauer war in dieser Hinsicht viel zu kurz. Dank des Engagements von insieme wurde die Frist bis zum 13. Februar verlängert.

 

Mitteilung BAG (pdf)

Kantonale Kontaktstellen Ausnahmezertifikat (pdf)