Erstattung von Hippotherapien auch nach dem 20. Altersjahr

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Gute Nachrichten für Menschen mit Trisomie 21 oder Cerebralparese ab 20 Jahren: Die Kosten einer Hippotherapie werden nunmehr von der Krankenversicherung erstattet. Dies war bisher nur der Fall für Menschen mit Multipler Sklerose.

Endlich wurde eine Lücke bei der Übernahme der Kosten für eine Hippotherapie geschlossen. Ab dem 20. Altersjahr mussten Menschen mit Trisomie 21 oder Cerebralparese diese Kosten bisher selbst tragen bzw. eine solche Therapie abbrechen. Bisher erstattete die Invalidenversicherung (IV) die Kosten einer solchen Therapie nur bis zum 20. Altersjahr. Über diesen Zeitpunkt hinaus übernahm die Krankenversicherung diese Kosten nicht.

Ein Mädchen sitzt auf dem Rücken eines Pferdes.

Bei der Hippotherapie wird die Bewegungsübertragung des Pferdeschrittes und des Pferderückens genutzt. ©Carine Roth

Willkommene Ausweitung

2020 hat das Bundesgericht diese ungerechte Praxis in einem Urteil bestätigt. Darauf hat Inclusion Handicap sich dafür eingesetzt, dass die Übernahme der Kosten einer Hippotherapie durch die Krankenversicherung, die bis anhin Personen mit Multipler Sklerose vorbehalten war, auch auf andere Personengruppen ausgeweitet wird. Dies wurde mit der neuen Fassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, nun umgesetzt.

Eine Hippotherapie ist eine besondere Form der Physiotherapie mit Hilfe eines Pferdes, bei der die Bewegungsübertragung des Pferdeschrittes und des Pferderückens genutzt werden; als zusätzlich wertvoll gilt die Begegnung zwischen Mensch und Tier. Viele Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, auch im Erwachsenenalter, profitieren von den Vorteilen einer solchen Therapie. Die Übernahme der Kosten auch über das 20. Altersjahr hinaus ist eine positive Entwicklung, die insieme nur begrüssen kann.

 

Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K

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