Anklage gegen Sozialtherapeuten H.S.

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Heute, zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls, wurde im Kanton Bern Anklage gegen den Sozialtherapeuten H. S. erhoben.

Charta_logoDer Missbrauchsfall H. S. hat die Schweiz und den gesamten Behinderten-, Betreuungs- und Pflegebereich erschüttert. Während fast dreissig Jahren soll der Sozialtherapeut H. S. unentdeckt 124 Kinder und Jugendliche mit Behinderung sexuell missbraucht haben. Wegen Verjährung kommt es lediglich in 33 Fällen zur Anklage. 

Hinschauen und Nulltoleranz

Nach Auffliegen des Missbrauchsfalls vor über zwei Jahren hat die Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention die Charta Prävention verabschiedet. Sie enthält zehn praxistaugliche Standards, die mithelfen, Missbräuche künftig zu verhindern. Für die Arbeitsgruppe ist klar: Nulltoleranz und Hinschauen sind ein Muss. Und Prävention ist eine Daueraufgabe, die nicht nur die Institutionen, sondern die ganze Gesellschaft wie auch die Politik fordert.

Prävention verstärkt

Die Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention begrüsst es, dass es nun zum Prozess gegen den Sozialtherapeuten H. S. kommt und dass die Missbrauchsfälle sorgfältig und fundiert aufgearbeitet werden. Die Betroffenheit, welche die schrecklichen Übergriffe ausgelöst hat, dauert bis heute an. Sie hat unter anderem dazu geführt, dass an der Basis wie auch auf Verbandsebene die Präventionsarbeit verstärkt wurde und weiterhin verstärkt wird.

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