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Gute Gesundheits-Versorgung für alle
Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung
werden wie alle Menschen auch mal krank.
Auch sie haben ein Recht auf gute Gesundheits-Versorgung.
Zum Beispiel bei einem Unfall im Spital oder in der Arztpraxis.
Menschen mit einer Behinderung sollen respektiert werden.Doch das ist leider nicht immer so.
Bei der Gesundheits-Versorgung muss man noch vieles verbessern.
Menschen mit einer Behinderung sollen bei einer Krankheit
und bei einem Unfall gut versorgt werden.Das schlägt insieme vor
Die Betroffenen und ihre Familie erleben
folgende Verbesserungen:- Sie fühlen sich im Spital gut empfangen
und erhalten passende Behandlungen.
Zum Beispiel:
Das Spital-Personal nimmt sich Zeit für Sie.
Dazu gehört auch sich begrüssen.
Oder ein ruhiger Ort zum Warten.- Sie erhalten verständliche Informationen.
- Sie dürfen bei der Wahl einer Behandlung mitentscheiden.
- Sie sprechen selbst mit dem Pflegepersonal.
Ihre Familie unterstützt Sie dabei. - Das Personal passt sich beim Gespräch an Sie an.
Es benutzt einfache Wörter und Bilder.
Das ist auch wichtig
- Das Personal kennt sich mit Ihrer Behinderung aus.
Pfleger und Ärzte müssen darin ausgebildet sein.
- Das Personal und die Ärzte nehmen sich Zeit für Sie.
Auch wenn das teurer ist.
In der Schweiz gibt es noch viel zu verbessern.
Denn die medizinische Versorgung ist für Menschen
mit einer kognitiven Beeinträchtigung momentan problematisch.insieme fordert deshalb von Politikerinnen und Politikern
mehrere Verbesserungen.
Auch andere Verbände machen mit.Unsere Forderungen haben wir in einem Dokument notiert.
Das Dokument heisst Resolution.
Die Resolution gibt es in Leichter Sprache.
Sie finden es über diesen Link hier unten:Resolution « Eine bessere Gesundheits-Versorgung für Menschen mit Behinderung»
Anrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung haben grundsätzlich dieselbe Bandbreite an Erkrankungen wie die restliche Bevölkerung. Sie sind jedoch für einige Erkrankungen besonders anfällig.
Eine Behinderung ist grundsätzlich keine Krankheit. Wie alle Menschen können Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen körperlich oder psychisch erkranken. Sie haben das Recht auf ein Höchstmass an Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung. Aus diesem Grund hat insieme zusammen mit dem Verein bedürfnisgerechte medizinische Versorgung (VBMB) eine Resolution mit entsprechenden Forderungen lanciert (Dokument zum Herunterladen).
Besonderheit bei Erkrankungen
Bestimmte Krankheiten treten bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung vermehrt auf. Einerseits kann die Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der Beeinträchtigung stehen. Personen mit Trisomie 21 haben zum Beispiel eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, mit einem Herzfehler geboren zu werden oder an Atemwegserkrankungen zu leiden. Andererseits sind Personen mit kognitiver Beeinträchtigung generell anfälliger auf bestimmte Erkrankungen wie Magen-Darm-Erkrankungen, Erkrankungen des Gehörs, der Nase und des Halses, Zahnerkrankungen oder Augeninfektionen. Auch die Wahrscheinlichkeit, psychisch zu erkranken, zum Beispiel an einer Depression, ist drei- bis viermal höher als bei der restlichen Bevölkerung.
Die Erkrankungen sind häufig komplex und treten kombiniert auf. Die Symptome und der Verlauf einer Krankheit sind oft untypisch. Die Schmerzempfindung kann anders und die Möglichkeiten der Patient*innen, Angaben zu Ort und Art des Schmerzes zu machen, kann reduziert sein. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Gesundheitsprobleme unbehandelt bleiben.
Kommunikation
Eine Person mit kognitiver Beeinträchtigung braucht häufig Unterstützung bei der Kommunikation. Dies gilt umso mehr während einer medizinischen Behandlung. Angehörige nehmen bei der Begleitung oft eine wichtige Rolle ein und helfen bei der gegenseitigen Verständigung. Kommunikationshilfsmittel können beispielsweise Piktogramme, Zeigetafeln oder Information in leichter Sprache sein.
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ihre Angehörigen dürfen auf einen respektvollen Umgang pochen. Die / der Patient*in soll immer direkt angesprochen werden. Auf keinen Fall soll über die Person mit Beeinträchtigung hinweg diskutiert und entschieden werden.
Urteilsfähigkeit
Ärzt*innen, Pflegende und Therapeut*innen dürfen eine medizinische Behandlung nur mit der freien Einwilligung einer Patientin oder eines Patienten durchführen, die oder der urteilsfähig und informiert ist. Deshalb muss die Urteilsfähigkeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Vorfeld sorgfältig abgeklärt werden. Auch Minderjährige und Erwachsene mit Beistand können in Bezug auf eine ganz konkrete Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt urteilsfähig sein.
Wenn ein Patient oder eine Patientin nicht urteilsfähig ist, so soll er oder sie bei einer anstehenden Entscheidung so weit als möglich einbezogen werden. Ist dies nicht möglich, so gilt es, sich an ihrem wohlverstandenen Interesse zu orientieren. Werden sich Fachpersonen und die Vertretungsberechtigten nicht einig, so liegt die abschliessende Entscheidung bei den Beiständ*innen.
Von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin
Die medizinische Versorgung von Personen mit kognitiver Beeinträchtigung ist im Kindesalter weit besser als im Erwachsenenalter. Dies liegt unter anderem daran, dass es für Kinderärzt*innen üblich ist, die Angehörigen miteinzubeziehen. Zudem brauchen Kinder immer zuerst einen emotionalen Beziehungsaufbau. Diese Kompetenzen von Kinderärzt*innen sind für die Behandlung von Personen mit kognitiver Beeinträchtigung äusserst hilfreich.
Leider ist es nicht immer einfach, eine/n kompetente Ärzt*in für Erwachsene zu finden. Es empfiehlt sich, die Suche nach geeigneten Erwachsenenmediziner*innen frühzeitig aufzugleisen und sich dafür genügend Zeit zu nehmen.
Zeit und Kosten
Für eine Behandlung müssen sich Ärzt*innen vielfach zuerst Wissen über eine spezifische Beeinträchtigung aneignen. Manchmal möchten sie auch Rücksprache mit Spezialist*innen halten. Oder geeignete Hilfsmittel müssen zuerst noch gefunden werden. Dies alles braucht Zeit und verursacht höhere Kosten. Tarifsysteme wie TARMED berücksichtigen diese Faktoren nur ungenügend, da sie fixe Behandlungszeiten vorsehen und die Zeit für individuelle Behandlungen einschränken.
Finanzierung
Bei einer als Geburtsgebrechen anerkannten Behinderung übernimmt die IV bis zum 20. Lebensjahr die Kosten aller zu deren Behandlung notwendigen medizinischen Massnahmen.
Liste der Geburtsgebrechen
Ebenfalls bis zum Alter von 20 Jahren übernimmt die IV die Kosten für medizinische Massnahmen, welche die berufliche Eingliederung erleichtern oder wesentliche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit verhindern.
In allen anderen Fällen werden die Behandlungskosten von der Kranken- bzw. Unfallversicherung übernommen. Im Gegensatz zur IV gilt hier allerdings ein Selbstbehalt für die Versicherten. In allen anderen Fällen werden die Behandlungskosten von der Kranken- bzw. Unfallversicherung übernommen. Im Gegensatz zur IV gilt hier allerdings ein Selbstbehalt für die Versicherten.
Besuch in der Arztpraxis oder im Spital
Oft fürchten sich Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung vor der unbekannten Umgebung in der Arztpraxis oder im Spital. Oder sie haben Angst vor Pflegehandlungen, weil sie diese nicht immer nachvollziehen können. Die Trennung von vertrauten Bezugspersonen kann diese Ängste verstärken. Gerade auch der Aufenthalt in einer Notaufnahme kann grossen Stress verursachen. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wären angepasste Aufnahme- und Behandlungsverfahren im Spital wie auch in den Arztpraxen wichtig. Gutes Beispiel dazu ist das HUG in Genf.
- Bien accueilli avec votre handicap (HUG)
Seit Januar 2021 werden HE und IPZ auch während eines Spitalaufenthalts ausbezahlt. - Broschüre «Ich bin anders und doch gleich». Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung im Spital.
- Verein bedürfnisgerechte medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung (VBMB)
- SGGIE Schweizerische Gesellschaft für Gesundheit von Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen.
- Schweizerische Gesellschaft für Alters- und Special-Care-Zahnmedizin
- Verein D-A-CH-Inklusive Medizin