Ab dem 1. Juli werden Eltern von Kindern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung eines Kindes, das in seiner Gesundheit beeinträchtigt ist, unterbrechen müssen, besser geschützt. Dies gilt auch für Mütter, deren Neugeborene nach der Geburt im Spital stationär behandelt werden müssen. Diese beiden Verbesserungen sind Teil eines Massnahmenkatalogs zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
Am 1. Juli ist ein neuer Betreuungsurlaub für Eltern schwer erkrankter Kinder in Kraft getreten. In einem Zeitraum von 14 Wochen können Eltern ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen bzw. reduzieren, um ihr Kind zu betreuen. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise. Eltern haben Anspruch auf Betreuungsurlaub, wenn sich der physische oder psychische Zustand ihres Kindes erheblich verschlechtert und ein erhöhter Betreuungsbedarf entsteht, für den einer der beiden Elternteile seine Erwerbstätigkeit unterbrechen muss.
Bessere Unterstützung für Mütter
Mütter, deren Neugeborene direkt nach der Geburt im Spital stationär behandelt werden müssen, werden auch besser geschützt. In einer solchen Situation können sie ab jetzt eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung um bis zu acht weiteren Wochen beantragen.
Erste Verbesserungen im Januar
Diese Verbesserungen bilden die zweite Etappe der gesetzlich verabschiedeten Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Die erste Etappe ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Procap Schweiz und die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) haben entsprechende Informationsblätter zu den verschiedenen Massnahmen erarbeitet (siehe unten).
Engagement für pflegende Angehörige
insieme Schweiz zeigt sich erfreut über die Verbesserungen und Erleichterungen für Eltern. Die Organisation setzt ihr Engagement im Rahmen der IGAB zur Vertretung der Interessen von Angehörigen und zur Förderung weiterer Entwicklungen in diesem Bereich fort. Bei der Generalversammlung der IGAB am 1. Juni 2021 wurde eine Resolution angenommen, um den Status von betreuenden Angehörigen in der Schweiz und die damit zusammenhängenden Rechte anzuerkennen.
Pflegende Angehörige auf insieme.ch
Informationsblatt von Procap zum Betreuungsurlaub
Informationsblatt der IGAB zum kurzfristigen Erwerbsausfall
Anerkennung des Status als betreuende Angehörige (Resolution der IGAB)