„Wir schauen hin. Und zwar gemeinsam!“. Mit dieser Botschaft traten heute zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen – darunter insieme Schweiz – in Bern an die Öffentlichkeit. Sie bekennen sich zu gemeinsamen Grundsätzen, die sie in der „Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen“ festgeschrieben haben. Sie fordern eine Null-Toleranz-Politik und setzen vor allem bei den Mitarbeitenden und bei der Stärkung der Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf an.
Grundsätze schliessen alle mit ein
Anlass zur Gründung der verbandübergreifenden Arbeitsgruppe „Prävention“ gab der wohl grösste, im Februar bekannt gewordene Missbrauchsfall, der die Schweiz erschüttert hat. Um solche Ereignisse in Zukunft zu verhindern, wurden in der Charta Grundsätze festgeschrieben. Diese schliessen alle mit ein – Leitende und Betreuende in Institutionen, in Organisationen Tätige und die Menschen, die dort betreut werden. Wichtig sei, ein Klima des Hinschauens zu schaffen. Vor allem müsse die Selbstkompetenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf gestärkt werden. Unterstrichen wurde zudem, dass bei der Auswahl von Mitarbeitenden grosse Sorgfalt gelten müsse. Ein Strafregisterauszug wird in Zukunft unabdingbar sein.
Zusammenarbeit Eltern – Institutionen unverzichtbar
Jean-François Mottaz, Vizepräsident von insieme Schweiz, nannte das Vertrauen zwischen Eltern und Institutionen als unabdingbare Voraussetzung, um Söhne und Töchter in deren Obhut entlassen zu können. Es sei entscheidend, dass sich die Institutionen nun zusammen mit den Elternorganisationen an einen Tisch gesetzt haben und dass die Zusammenarbeit in der Charta ausdrücklich thematisiert werde. insieme werde alle nötigen Schritte unternehmen, um in den Freizeitangeboten die in der Charta festgelegten Schranken ganz hoch anzusetzen.
Die Politik ist gefordert
Die Arbeitsgruppe will sich nun mit den nötigen Präventionskonzepten, konkreten Massnahmenplänen und Arbeitsinstrumenten befassen. Von der Politik fordert sie, dass sie für genügend Ressourcen sorgt, um wirkungsvolle Präventionsarbeit zu leisten. Unter anderem sei es notwendig, externe Meldestellen einzurichten und die Charta in die qualitativen Vorgaben von Bund und Kantonen aufzunehmen.
Informationen zur Charta und zur Pressekonferenz
www.charta-praevention.ch
Charta in PDF-Datei
Zum Herunterladen | PDF 532 KB