Strenger als heute

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Der Bundesrat will Minderjährige und besonders schutzbedürftige Personen – zu denen auch Menschen mit einer Behinderung zählen – besser vor einschlägig vorbestraften Tätern schützen, und dies gerade bei Sexualdelikten. Der gestern vorgestellte Vorschlag will das Berufsverbot strenger ausgestalten. Neben der Ausweitung des Verbots auf ausserberufliche Tätigkeiten, soll zusätzlich auch ein Kontakt- und Rayonverbot eingeführt werden.

Die gestern von Simonetta Sommaruga – Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes – vorgestellte Vorlage sieht verschiedene Verschärfungen vor. Während das heutige Verbot nur berufliche Tätigkeiten betrifft, sollen künftig auch ausserberufliche Tätigkeiten, die im Rahmen eines Vereins oder einer anderen Organisation ausgeübt werden, verboten werden können.
Die neue Vorlage umfasst nicht nur Straftaten gegen Minderjährige, sondern auch solche gegen besonders schutzbedürftige Personen. Darunter fallen betagte oder andere Personen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zur betreuenden Person stehen, was auch Menschen mit einer Behinderung einschliesst.
Mit dem neuen Kontakt- und Rayonverbot sollen zudem Kontakte verhindert werden, die der Täter ausnützen könnte, um weitere Straftaten zu begehen.

Faktisch bedeutet das: Wer immer eine Person für eine berufliche oder ausserberufliche Tätigkeit mit unmündigen oder mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen engagiert, wird künftig vorher einen Strafregisterauszug von dieser Person verlangen müssen.

Prävention im Vordergrund

Der Vorschlag nimmt Bezug auf die Missbrauchsfälle, die in den letzten Monaten die Schweiz aufgeschreckt haben und die auch die Frage nach dem Schutz gerade von Menschen mit einer geistigen Behinderung aufgeworfen haben. insieme begrüsst es, dass der Bundesrat gegen Missbräuche vorgehen will. Gleichzeitig ruft insieme in Erinnerung, dass es in erster Linie um Prävention gehen muss. Besonders schutzwürdige Personen in Fragen der Sexualität zu bilden, sie in ihrer Ausdrucksfähigkeit und Selbstbestimmung zu stärken, das sind unverzichtbare Aspekte im Kampf gegen Missbrauch. Diese Ansätze gilt es zu unterstützen und weiter zu entwickeln.

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