IV-Revision: Solide Zusatzfinanzierung ein Muss

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Der Bundesrat hat seine Leitlinien für die nächste Revision der Invalidenversicherung (IV) präzisiert. Eine zusätzliche, verlässliche Finanzierung der IV ist zwingend notwendig. Sonst bleibt sie strukturell unterfinanziert. Gleichzeitig dürfen Massnahmen zur Vermeidung von Neurenten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es zwingend grundlegende Veränderungen hin zu einem inklusiveren Arbeitsumfeld braucht.

Der IV-Fonds liegt deutlich unter dem gesetzlichen Minimum. Seit Jahren wächst der Auftrag der IV, ohne dass die Finanzierung Schritt hält. insieme Schweiz unterstützt daher die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte. Eine solche Anpassung ist notwendig, um das strukturelle Defizit der IV zu verringern und ihre langfristige Stabilität zu sichern.

Die IV schuldet der AHV über 10 Milliarden Franken. Diese Altlast darf nicht den heutigen Versicherten in Form von Leistungskürzungen aufgebürdet werden. Es braucht befristete Zusatzeinnahmen, etwa in Form einer vorübergehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie bereits zwischen 2011 und 2017 erfolgreich praktiziert. Die aktuell zu hohen Zinsen auf IV-Schulden belasten das Budget zusätzlich. Für das Ziel der Stabilisierung und raschen Entschuldung müssen IV-Schuldzinsen als erster Schritt erlassen, durch den Bund übernommen oder stark reduziert werden.

Für viele Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bleibt das bestehende Modell der Arbeitsmarktintegration mit IV-Rente zentral. © Danielle Liniger/insieme Schweiz

Mehr Inklusion im Arbeitsmarkt

Mit Blick auf Überlegungen zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration ist festzuhalten, dass diese grundsätzlich sinnvoll sind. Entscheidend ist jedoch, dass der Druck nicht auf die Versicherten abgewälzt wird. Stattdessen braucht es echte Verbesserungen im Arbeitsmarkt selbst: realistische Anforderungsprofile, passende Unterstützung sowie ausreichende Assistenzmöglichkeiten.

Für viele Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bleibt zudem das bestehende Modell der Arbeitsmarktintegration mit IV-Rente zentral.  Dies macht deutlich, dass die Weiterentwicklung der IV und des Arbeitsmarkts nicht allein einer Rentabilitätslogik folgen darf. Vielmehr braucht es eine Ausrichtung auf eine inklusivere Gesellschaft, die die Menschenrechte stärkt und die Teilhabe aller ermöglicht.

 

 

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