Am 16. September hat der Grosse Rat des Kantons Waadt beschlossen, den Betrag für persönliche Auslagen für behinderte Menschen in Institutionen zu erhöhen. Der Betrag war während Jahren eingefroren und der Kanton Waadt lag damit weit unter dem Schweizer Durchschnitt. Jetzt hebt er den Betrag von 240 auf 400 Franken monatlich an.
Die Erhöhung des persönlichen Betrages kam auf Anstoss von Grossrätin Catherine Roulet (Grüne Partei) zustande, die mit ihrer Motion eine Revision verlangte. Catherine Roulet ist Co-Präsidenten von insieme Waadt und Vizepräsidentin der Stiftung Eben-Hézer (Lausanne).
Motion, Ausdauer und viel Energie
Catherine Roulet reichte ihre Motion ein, nachdem sie aus dem Magazin insieme von den grossen kantonalen Unterschieden bei den Beiträgen an Menschen mit Behinderung in Institutionen erfuhr. Der Kanton Waadt figurierte in der Klassifikation ganz hinten.
Nun wird der Betrag, der Menschen mit Behinderung in Institutionen für persönliche Leistungen zur Verfügung steht, stufenweise erhöht: 2015 von 240 auf 320 Franken und 2016 schliesslich auf 400 Franken. Um diese Erhöhung zu erreichen, dauerte es viereinhalb Jahre. Und es verlangte viel Energie. Doch es hat sich gelohnt. „Es ist ein schöner Erfolg und eine wichtige Anerkennung – für mich eine sehr emotionale“, betont Catherine Roulet, die nicht verschweigt, dass ihr dieses Dossier am Herzen lag.
Finanzen verhandelt
Während die Erhöhung der Beiträge kaum zur Debatte standen, musste über die Finanzierung verhandelt werden. Um die finanzielle Belastung zu mildern, die durch die Anpassung entstanden ist, war der Kanton bereit, zwei Drittel der zusätzlich anfallenden Kosten bereits 2015 zu übernehmen.
Grundsätzlich gehen die Sozialausgaben je zur Hälfte zu Lasten des Kantons und der Gemeinden. Nun hat der Kanton Waadt entschieden, dass die Kosten zukünftig neu verteilt und zu zwei Dritteln vom Kanton übernommen werden. In Kraft tritt die neue Regelung erst 2016.
Anpassung auch bei den Altersheimen
Der Grosse Rat hat auch eine Erhöhung der monatlichen Beiträge um 35 Franken an BewohnerInnen von Altersheimen (neu auf 275 Franken) beschlossen.