Mit Retortenbabys Millionen sparen

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Die Sonntagszeitung vom 14. September greift unter dem Titel „Retorten-Babys: Krankenkassen sollen zahlen“ eine Forderung des Betroffenennetzwerks Kinderwunsch auf. Das Netzwerk verlangt, dass zukünftig die Krankenkassen die künstlichen Befruchtungen zahlen sollen und begründet dies mit möglichen Kosteneinsparungen.

Für insieme ist das eine fragwürdige Begründung. Und eine Behauptung, die wenig plausibel ist, wenn immer mehr neue und kostspielige Tests und Verfahren erlaubt werden.

Kaum hat sich der Ständerat vergangene Woche für die uneingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bei allen künstlichen Befruchtungen  ausgesprochen, ruft das  Betroffenennetzwerk Kinderwunsch bereits nach Übernahme aller Kosten bei künstlichen Befruchtungen durch die Krankenkassen. Gemäss Bericht der Sonntagszeitung ist ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) hängig.

Kosteneinsparungen wenig plausibel

Das Netzwerk behauptet, dass die Kassen Millionen einsparen könnten, weil es zukünftig möglich sein werde, nur noch einen statt mehrere Embryos einzupflanzen. Damit würde die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften reduziert. Die Kosten allfälliger Behandlungen bei Mehrlingen könnten eingespart werden.  Unter den Teppich gekehrt wird: Die Anzahl Mehrlingsgeburten hängt nicht von einer Krankenkassenpflicht ab sondern davon, ob das Volk einer Verfassungsänderung zustimmt, die das Aufbewahren überzähliger Embryonen erlaubt.

Fragwürdige Begründung

Eine  Kassenpflicht könnte sehr wohl einen Anreiz zu mehr künstlichen Befruchtungen sein. Dass es bei den rund 6‘000 Verfahren jährlich bleibt, ist unwahrscheinlich. Die Krankenkassen gehen zum Teil davon aus, dass mit den neuen vorgeburtlichen Verfahren zusätzliche Kosten auf die Grundversicherung zukommen. Die medizinischen Möglichkeiten reichen immer weiter. So dürften auf die PID-Debatte bald schon die Diskussion um die Eizellen-Spende und um die Leihmutterschaft folgen. Auch hier sind Forderungen nach Kostenübernahme durch die Krankenkassen absehbar.