Benachteiligungen drohen

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Sollen die Lebenserwartung oder die Leistung auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft die Leistungen der Krankenkassen mitbestimmen? Inclusion Handicap setzt sich gegen eine mögliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Krankenversicherung ein.

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, hat zu Änderungen in der neuen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Stellung bezogen. Im Rahmen einer Vernehmlassung hat Inclusion Handicap auf mögliche Verschlechterungen für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen.

Gefährliche Kosten-Nutzen-Rechnung

Gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) bezahlt die Grundversicherung Gesundheitsleistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Krankenkassen überprüfen, in welchem Verhältnis Kosten und Nutzen einer Behandlung stehen. Inclusion Handicap sieht in der Definition des Nutzens eine Gefahr für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Wenn nämlich in diese Rechnung auch Faktoren wie die Lebenserwartung oder die potentielle Leistung auf dem Arbeitsmarkt einbezogen werden, kann dies dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen weniger Anrecht auf medizinische Leistungen erhalten als Menschen ohne Behinderungen. Damit würden Menschen mit Behinderungen systematisch benachteiligt.

Generalklausel gegen Diskriminierung

Inclusion Handicap schlägt vor, eine Generalklausel zum Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in die KVV einzufügen. Der Dachverband argumentiert dabei mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Gemäss Art. 25 der UNO-BRK haben Menschen mit Behinderung ein Anrecht auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit. Eine Einschränkung der medizinischen Leistungen für Menschen mit Behinderungen würde diesem Prinzip fundamental widersprechen.

Ethik vor Wirtschaftlichkeit

insieme ist Mitglied von Inclusion Handicap und setzt sich gegen jede Diskriminierung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ein. Ethische Prinzipien dürfen nicht durch wirtschaftliche Berechnungen ersetzt werden. Jedes Menschenleben ist gleichwertig und die Würde von Menschen mit geistiger Behinderung ist unbedingt zu schützen. Der Zugang zu medizinischen Leistungen darf deshalb auf keinen Fall für Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden.