Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-BRK der integrativen Schule den Vorrang geben, besucht nach wie vor ein grosser Teil der Kinder mit besonderem Förderbedarf die Sonderschule. Dies geht aus der Statistik des BFS hervor.
Die neu konzipierte Statistik der Sonderpädagogik des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt: Knapp die Mehrheit der Schüler und Schülerinnen mit besonderem Bildungsbedarf haben in den vergangenen Jahren eine sonderpädagogische Unterstützung in den Regelklassen erhalten. Während rund 53% der Lernenden mit einer verstärkten Massnahme in eine Regelklasse integriert sind, besuchen allerdings immer noch 41% eine Sonderschule. 6% der Lernenden erhalten eine besondere Fördermassnahme in einer Sonderklasse an einer Regelschule.
Nicht immer freiwillig
Wie aus der Statistik weiter hervorgeht, besuchen 17’000 Kinder eine Sonderschule und 10’500 eine Sonderklasse in der Regelschule. insieme erfährt immer wieder von Eltern, dass diese Separierung nicht immer freiwillig stattfindet.
Dabei gibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der integrativen Schule klar den Vorrang. Und auch die von der Schweiz ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention fordert die integrative Schule für alle Menschen mit Behinderung.
insieme bleibt engagiert
Diese Situation will insieme nicht hinnehmen und bleibt weiterhin engagiert, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam eine hochwertige, an ihre unterschiedlichen Bedürfnisse angepasste Schulbildung geniessen können – und das Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft von Klein an erlernen und leben können.