Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) prüft Empfehlungen für eine schweizweit einheitliche Anwendung der erleichterten Beistands-Pflichten für Eltern. insieme wurde von der KOKES zu einer Anhörung für Herbst 2016 eingeladen.
insieme Schweiz setzt sich für administrative Entlastung von elterlichen Beiständen ein. Art. 420 Zivilgesetzbuch (ZGB) bestimmt, dass Eltern und weitere Familienmitglieder als Beistände von bestimmten Pflichten ganz oder teilweise entbunden werden können. Von dieser Möglichkeit wird heute kantonal sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht.
Empfehlungen geplant
Die KOKES will deshalb einen Entwurf für eine schweizweite Empfehlung erarbeiten. Zu diesem werden insieme und weitere Behindertenorganisationen im Herbst 2016 Rückmeldung geben können. insieme hofft auf eine möglichst pragmatische und praxistaugliche Empfehlung, so dass die familiäre Solidarität gestärkt und der Schutz der behinderten Person gewahrt wird.
Gleiches wird ungleich beurteilt
Einzelne kantonale KESB verlangen heute von allen Beiständen umfangreiche administrative Nachweise wie die Inventarpflicht, eine periodische Berichterstattung und Rechnungsablage sowie die Einholung ihrer Zustimmung für bestimmte Geschäfte. Dies selbst von Eltern, die seit Jahrzehnten die erstreckte elterliche Sorge innehatten und bei einfachen finanziellen Verhältnissen.
Andere KESB reduzieren die Auflagen oder verzichten nach einem Gespräch vollständig auf die Pflichten. Dieses kantonal unterschiedliche Vorgehen ist für Betroffene schwer nachvollziehbar.
Vorbild Kanton Bern
Der Kanton Bern hat bereits im April 2015 beschlossen, Eltern grosszügig als Beistandspersonen ihrer erwachsenen, behinderten Kinder von der regelmässigen Berichts- und Rechnungsablage zu entbinden.
Das ist insbesondere der Fall, wenn einfache und übersichtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorliegen und die betroffene Person in eine Tagesstruktur eingebunden ist.
Unser Artikel „Stolpersteine bei der Beistandschaft“
Unsere News “KESB Bern: Erleichterungen”