Erfolg für Familie Bless

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Das Zürcher Obergericht gibt den Eltern einer Frau mit Down Syndrom Recht. Es lockert die bürokratischen Auflagen bei der Beistandschaft für ihre Tochter.

Alexandra Bless ist 23 und hat das Down-Syndrom. Sie lebt bei ihren Eltern in Hinwil im Zürcher Oberland und wird von ihnen betreut. Seit 2014 sind die Eltern Beistände ihrer Tochter – und sind dem Staat Rechenschaft schuldig. 

Brüskierende Auflagen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verlangte von der Familie hohe Auflagen. Unter anderem ein Inventar über alle Vermögenswerte ihrer Tochter, einen Unterbringungs- und Betreuungsvertrag und regemässige Rechenschaftsberichte samt Rechnungen und Belegen über alle Ausgaben und Einnahmen. Im Dezember 2015 beantragten die Eltern, von der Rechenschaftspflicht entbunden zu werden. 

Teilerfolg

Trotz jahrelanger umsichtiger Betreuung wies der Bezirksrat Hinwil ihre Beschwerde ab. Doch nun hat das Züricher Obergericht ein rechtskräftiges Urteil gefällt und die Auflagen stark gelockert. So müssen Alexandras Eltern jährlich nur noch einen Kontoauszug und eine Kopie der Steuererklärung sowie einen Bericht über das „Wohlergehen“ ihrer Tochter einreichen.

Familie Bless wertet das Urteil als Teilerfolg. Ihrer Meinung nach muss die Entbindung von der Rechenschaftspflicht zur Regel werden.

Richtung stimmt

Genau in diese Richtung zielt die im April eingereichte parlamentarische Initiative von CSP-Nationalrat Karl Vogler (Obwalden). Er verlangt, dass Eltern nur noch ausnahmsweise zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichtet werden. Der administrative Aufwand soll massiv reduziert werd. Ein Anliegen, für das sich insieme einsetzt.